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Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob eine freiwillige Gratifikation, die aufgrund des bevorstehenden Verkaufs seines Unternehmens vereinbart wurde, für die 30 %-Reduzierung bei unregelmäßigen Einkünften in Betracht kommt. Die DGT hat geantwortet, dass diese Reduzierung nicht angewendet werden kann.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la reducción del 30 por ciento prevista en el artículo 18.2 de la LIRPF a la citada gratificación.
La gratificación no califica como rendimiento obtenido de forma notoriamente irregular en el tiempo según el Reglamento del IRPF. Tampoco posee un período de generación superior a dos años, ya que su obtención no está vinculada al transcurso de ese tiempo, sino que nace del acuerdo suscrito en diciembre de 2023. Por tanto, no resulta de aplicación la reducción del artículo 18.2 de la LIRPF.
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