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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Rationalisierung von Tätigkeiten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 51 Auskünfte · 2014–2022

Geltende Auffassung

Um den Sonderregime für Fusionen anzuwenden, muss die Transaktion im geschäftlichen Bereich gemäß dem Gesetz 3/2009 erfolgen und Artikel 76.1 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) erfüllen. Die Transaktion muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen, wie etwa der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten, und darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen. Gründe wie die Einsparung von Instandhaltungskosten können als gültig angesehen werden, wobei deren Bewertung von den jeweiligen Sachverhalten abhängt.

Die Position der DGT bleibt im Laufe der Zeit konstant. In den verschiedenen Auskünften wurde die Notwendigkeit, das Gesetz 3/2009 und das LIS einzuhalten, wiederholt betont, wobei stets gültige wirtschaftliche Gründe gefordert werden, die nicht lediglich auf einen Steuervorteil abzielen. Die Entwicklung beschränkt sich auf die Nennung verschiedener Beispiele für Rationalisierungen, von der Vereinheitlichung des Managements bis hin zur Einsparung von Instandhaltungskosten.

Analyse auf Grundlage von 49 der 51 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 20. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2842-20 22. Sept. 2020

Absorptionsfusion kann unter das Sonderregime fallen, wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión por absorciónmotivos económicos válidosrégimen especial de fusionesbases imponibles negativasreestructuración LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.cLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 84.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2559-20 28. Juli 2020

Absorptionsfusion kann unter das Sonderregime fallen, sofern sie nach Gesetz 3/2009 erfolgt und triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión por absorciónrégimen especial de fusionesmotivos económicos válidosconsolidación fiscalreestructuración LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3106-19 6. Nov. 2019

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, wenn sie aus triftigen wirtschaftlichen Gründen und nicht nur aus steuerlichen Gründen erfolgen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusiónrégimen especialmotivos económicos válidosbases imponibles negativasracionalización de actividades LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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