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Die Anfragende möchte wissen, ob eine Absorptionsfusion zwischen zwei Gesellschaften derselben Gruppe unter das Sonderregime der Körperschaftssteuer fallen kann, wenn wirtschaftliche Gründe geltend gemacht werden. Die DGT stellt klar, dass das Regime anwendbar sein kann, sofern die Transaktion die handelsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt und die Gründe wirtschaftlicher Natur sind und nicht allein der Erlangung steuerlicher Vorteile dienen.
Cuestión planteada La consultante desea conocer si cabe admitir la existencia de motivos económicos válidos a la operación de fusión planteada, en el sentido que el régimen especial previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades, pueda ser aplicado en su totalidad.
Para aplicar el régimen especial de fusiones, la operación debe realizarse en el ámbito mercantil y cumplir el artículo 76.1 de la LIS. No se aplicará el régimen si el objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal, o si no existen motivos económicos válidos como la reestructuración o racionalización de actividades. Los motivos de ahorro de costes de gestión y administración podrían considerarse válidos, siempre que no sea la finalidad preponderante el aprovechamiento de bases imponibles negativas o deducciones.
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