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V3106-19 6. November 2019 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · fusión

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, wenn sie aus triftigen wirtschaftlichen Gründen und nicht nur aus steuerlichen Gründen erfolgen

Die Anfragende möchte wissen, ob eine Fusion zwischen zwei Familienunternehmen im Bereich der Immobilienvermietung das Sonderregime der Körperschaftsteuer in Anspruch nehmen kann. Die DGT antwortet, dass dieses Regime angewendet werden kann, sofern die Transaktion die handelsrechtlichen Anforderungen erfüllt und auf eine wirtschaftliche Rationalisierung abzielt, statt lediglich einen Steuervorteil zu suchen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Um den Sonderregime für Fusionen gemäß Kapitel VII des Titels VII des LIS anzuwenden, muss die Transaktion nach dem Gesetz 3/2009 erfolgen und Artikel 76.1 des LIS entsprechen. Artikel 89.2 des LIS schließt dieses Regime aus, wenn das Hauptziel die Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung ist oder wenn keine gültigen wirtschaftlichen Gründe vorliegen. Das Vorhandensein von Verlustvorträgen in der absorbierenden Gesellschaft macht das Regime nicht per se ungültig, sofern die Fusion die Vermögenslage stärkt und deren vorrangiges Ziel nicht deren Ausnutzung ist.

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