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V1900-19 19. Juli 2019 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · régimen especial de fusiones

Fusion einer Tochtergesellschaft unter dem Sonderregime bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe möglich

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Fusion seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaft unter das steuerliche Sonderregime für Fusionen fallen kann. Die DGT stellt klar, dass hierfür sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die Transaktion nicht primär auf die Erlangung steuerlicher Vorteile ausgerichtet sein darf.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Sonderregime fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung anzuwenden, muss die Transaktion im geschäftlichen Bereich gemäß Gesetz 3/2009 erfolgen und Artikel 76.1.c) des LIS entsprechen. Die Regelung findet keine Anwendung, wenn das Hauptziel Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist oder wenn keine gültigen wirtschaftlichen Gründe wie die Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten vorliegen. Gründe der Managementrationalisierung und der betrieblichen Effizienz könnten als gültig angesehen werden, obwohl ihre Einstufung von den tatsächlichen Sachverhalten der Transaktion abhängt.

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