Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Verbundene Unternehmen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Damit die von einem Gesellschafter an seine Gesellschaft erbrachten Leistungen als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft werden können, ist es erforderlich, dass die Tätigkeit in den Abschnitt II der Tarife des IAE (Registro de Actividades Económicas) aufgenommen ist und der Gesellschafter im speziellen Sozialversicherungssystem für Selbstständige oder einer alternativen Vorsorgeeinrichtung registriert ist. Andernfalls hat die Vergütung den Charakter von Erträgen aus nichtselbstständiger Arbeit. Bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen muss der normale Marktwert angewendet werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung der Leistungen von Gesellschaftern stabil. Die Auskünfte aus den Jahren 2015, 2016 und 2023 wiederholen dieselben Anforderungen an die Registrierung im IAE und in der Sozialversicherung, um eine Einstufung als Erträge aus nichtselbstständiger Arbeit zu vermeiden. In diesem thematischen Kern sind keine dogmatischen Änderungen zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 13 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V0293-23 15. Feb. 2023

Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosocio profesionalvalor normal de mercadoadministrador único LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt