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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Personen über 65 Jahre: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 54 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Befreiung bei der Übertragung des Hauptwohnsitzes für Personen über 65 Jahre setzt voraus, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung der Hauptwohnsitz ist oder an irgendeinem Tag in den zwei vorangegangenen Jahren war. Der Begriff des Hauptwohnsitzes erfordert einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens drei Jahren, sofern keine gerechtfertigten Umstände für einen Wohnsitzwechsel vorliegen. Die Anmeldung im Melderegister (empadronamiento) ist als solcher kein ausreichender Beweis, da der Wohnsitz eine Tatsachenfrage ist, die der Steuerpflichtige durch alle rechtlich zulässigen Mittel nachweisen muss.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Befreiung gemäß Artikel 33.4.b) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) konstant. Die Entwicklung konzentriert sich auf die Präzisierung der Wohnsitzanforderungen und der Beweislast. Es erfolgte ein Übergang von der bloßen Definition des Begriffs des Hauptwohnsitzes hin zur Spezifizierung, dass die Anmeldung im Melderegister nicht ausreicht, um diesen Status nachzuweisen.

Wendepunkte

  1. V0968-24

    Ermöglicht es, zwei durchgehend miteinander verbundene Wohnungen als Hauptwohnsitz zu betrachten, auch wenn sie keine gemeinsame Registereinheit bilden, sofern man dort gewöhnlich wohnt.

  2. V1636-26

    Legt fest, dass die Anmeldung im Melderegister als solches kein hinreichendes Element ist, um den Wohnsitz oder den Hauptwohnsitz nachzuweisen.

Analyse auf Grundlage von 53 der 54 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0949-26 28. Apr. 2026

Steuerbefreiung beim Hausverkauf für über 65-Jährige nach Scheidung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por transmisión de viviendavivienda habitualganancia patrimonialdivorciomayores de 65 años LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.4.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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