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Ein über 65-jähriger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Befreiung der Einkommensteuer (IRPF) beim Verkauf seiner Wohnung in Girona nach einem Umzug nach Madrid in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Immobilie die Anforderungen an eine Hauptwohnung erfüllt.
Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung der Befreiung bei der Übertragung des Hauptwohnsitzes für Personen über 65 Jahre gemäß Artikel 33.4.b) des Gesetzes 35/2006 über die Einkommensteuer der natürlichen Personen.
Damit der Veräußerungsgewinn aus der Übertragung des Wohnsitzes einer Person über 65 Jahre steuerfrei ist, muss die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung ihr Hauptwohnsitz sein oder an irgendeinem Tag der zwei vorangegangenen Jahre gewesen sein. Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind (über 65 Jahre alt zu sein und die Bedingung des Hauptwohnsitzes zu erfüllen), ist der Gewinn ohne die Notwendigkeit einer Reinvestition des Betrags in einen neuen Wohnsitz steuerfrei.
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