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V0074-26 20. Januar 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · vivienda habitual

Exemption for sale of primary residence possible if transfer occurs within two years of moving out

Steuerpflichtige über 65 Jahre fragen an, ob der Verkauf ihrer ehemaligen Wohnung, nachdem sie diese kurzzeitig vermietet haben, die Befreiung für die selbstgenutzte Wohnung ermöglicht. Die DGT antwortet mit Ja, sofern der Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum erfolgt, an dem sie nicht mehr dort wohnhaft waren.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Zu klären, ob diese zum Zeitpunkt des Verkaufs als gewöhnliche Wohnung galt und somit die Befreiung nach Artikel 33.4.b) des LIRPF angewendet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung für Personen über 65 Jahre anzuwenden, muss die Wohnung zum Zeitpunkt der Übertragung die gewöhnliche Wohnung sein oder in einem beliebigen Zeitraum der zwei Jahre vor dem Verkaufsdatum gewesen sein. In diesem Fall wird die Anforderung, die Qualifikation als gewöhnliche Wohnung innerhalb der durch Artikel 41 bis.3 des RIRPF geforderten Zwei-Jahres-Frist innegehabt zu haben, erfüllt, da die Wohnung im Mai 2025 nach ihrer Aufgabe im November 2024 verkauft wird.

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