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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 19 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Auflösung der Gütergemeinschaft und die Zuweisung des entsprechenden Anteils stellen keine Änderung in der Zusammensetzung des Vermögens dar. Die erhaltenen Vermögenswerte behalten ihre ursprünglichen Werte und Anschaffungsdaten bei. Ein Veräußerungsgewinn oder -verlust entsteht nur dann, wenn die Zuweisung von Vermögenswerten den Wert des Eigentumsanteils eines Gesellschafters übersteigt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der steuerlichen Neutralität der Liquidation der Gütergemeinschaft in der Einkommensteuer (IRPF) konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass die Zuweisung des entsprechenden Anteils die Zusammensetzung des Vermögens nicht verändert, wobei die ursprünglichen Werte und Anschaffungsdaten erhalten bleiben, es sei denn, es werden Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen, der über dem Eigentumsanteil liegt.

Analyse auf Grundlage von 19 der 19 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

19
V2962-14 3. Nov. 2014

Steuerbefreiung bei der Korrektur einer Gütergemeinschaftsauflösung nach Fehler möglich, sofern die Nichtigkeit des vorangegangenen Aktes nachgewiesen wird

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
liquidación de ganancialesrectificación de escrituranulidad del actoganancia patrimonialadjudicación de bienes LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 3.1.bTRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 45.I.B.13
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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