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V2640-25 23. Dezember 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sociedad de gananciales

Entstehung eines Veräußerungsgewinns bei der Zuweisung von Vermögenswerten bei der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft über den Eigentumsanteil hinaus

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die Zuweisung des Familienwohnsitzes an ihren Ex-Ehepartner nach der Scheidung mittels einer finanziellen Abfindung steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass die Auseinandersetzung keine Vermögensveränderung darstellt, sofern die jeweiligen Anteile gewahrt bleiben; eine steuerpflichtige Vermögensveränderung liegt jedoch vor, wenn Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen werden, der über den entsprechenden Beteiligungsanteil hinausgeht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung der Gütergemeinschaft stellt keine Änderung in der Zusammensetzung des Vermögens dar, wenn die Zuweisung dem Eigentumsanteil des jeweiligen Gesellschafters entspricht. Werden jedoch Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen, der über dem entsprechenden Eigentumsanteil liegt, entsteht beim anderen Gesellschafter eine Vermögensänderung. Diese Änderung führt zu einem Veräußerungsgewinn oder einem Veräußerungsverlust, unabhängig davon, ob eine Barabfindung erfolgt oder ob die Auflösung vollständig oder teilweise ist.

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