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V1966-23 6. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Die Wiederanlagerungsbefreiung kann angewendet werden, wenn der verkaufte Wohnsitz in den vorangegangenen zwei Jahren der gewöhnliche Aufenthalt war

Ein Steuerzahler fragt an, ob er die Wiederanlagerungsbefreiung für den gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Verkauf einer Immobilie in Anspruch nehmen kann, die ihm im Zuge seiner Scheidung zugesprochen wurde und die seit 2017 sein Wohnsitz ist. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern die Wiederanlagerungsbedingungen erfüllt sind und die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs oder an einem beliebigen Tag in den vorangegangenen zwei Jahren der gewöhnliche Aufenthalt war.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob im angefragten Fall die Wiederanlagerungsbefreiung für den gewöhnlichen Aufenthalt in Anspruch genommen werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um die Wiederanlagerungsbefreiung anzuwenden, muss die übertragene Immobilie am Tag der Übertragung der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerzahlers sein oder in den vorangegangenen zwei Jahren an einem beliebigen Tag gewesen sein. In diesem Fall ist die Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts erfüllt, da die Person seit 2017 ununterbrochen in der Immobilie wohnhaft ist. Der Gewinn ist befreit, sofern der gesamte erzielte Betrag innerhalb der gesetzlichen Frist in einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt reinvestiert wird.

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