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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach der Frist für die Reinvestition des Geldes, das sie durch die Zuweisung einer Wohnung an ihren Ex-Ehemann im Rahmen der Liquidation der Gütergemeinschaft erhalten hat. Das Finanzamt antwortet, dass diese Zuweisung einen Veräußerungsgewinn auslöst und dass die Reinvestitionsbefreiung eine Reinvestition des Betrags innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erfordert.
Gestellte Frage: Die Frist, die zur Reinvestition des bei der Auflösung der Miteigentümerschaft Erhaltenen und zur Anwendung der Befreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz zur Verfügung steht.
Die Zuweisung einer Immobilie an einen der Ehegatten bei der Liquidation der Gütergemeinschaft führt bei dem anderen zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust, wenn die Zuweisung seinen Eigentumsanteil übersteigt. Um die Befreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz anzuwenden, muss der erhaltene Betrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, entweder vor oder nach dem Übertragungsdatum, in den Erwerb oder die Sanierung eines neuen Hauptwohnsitzes reinvestiert werden. Die Berechnung dieser Fristen erfolgt von Datum zu Datum.
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