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V0247-24 29. Februar 2024 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Kollektivversicherungsleistungen werden beim Empfänger als Arbeitsentgelt besteuert

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung einer Kollektivversicherung, die im Rahmen einer Gütergemeinschaftsteilung teilweise an den Ex-Ehepartner ausgezahlt werden muss. Die DGT stellt klar, dass die Leistung für den Begünstigten vollständig als Arbeitsentgelt zu versteuern ist, ungeachtet der Aufteilung nach der Scheidung.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Erste Frage: Besteuerung durch die Stornierung der Versicherung. Zweite Frage. Anwendbarkeit des Abzugs für nachehelichen Unterhalts. Dokumentationspflichten durch die Übergabe oder den Erhalt der Versicherung zugunsten des Ex-Ehegatten.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Kollektivversicherungen, die Rentenverpflichtungen begründen, unterliegen für den Begünstigten der Einkommensteuer (IRPF) als Arbeitsentgelt. Diese Besteuerung erfolgt auf den Gesamtbetrag des Erhalts, ungeachtet der Art und Weise, wie die Auflösung der Gütergemeinschaft vollzogen wurde. Das Versicherungsunternehmen hat den entsprechenden Steuerabzug gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften vorzunehmen.

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