Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) gelten die Dienstleistungen eines Gesellschaers für eine Gesellschaft für professionelle Dienstleistungen als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit, sofern der Gesellschaer im speziellen Regime für Selbstständige oder in einer Sozialkasse registriert ist. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer (IVA) hängt die Steuerpflicht von der Unabhängigkeit des Gesellschaers ab, wobei analysiert wird, ob er eigene Mittel organisiert, das wirtschaftliche Risiko trägt und nicht organisatorischen Kriterien der Gesellschaft unterliegt.
Die Position der DGT bleibt in der gesamten analysierten Sequenz konstant. Das Kriterium zur Unterscheidung zwischen Erträgen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Erträgen aus nicht selbstständiger Arbeit im IRPF sowie die Bestimmung der Unabhängigkeit im IVA haben seit 2014 keine wesentlichen Änderungen erfahren.
Analyse auf Grundlage von 48 der 50 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.