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Ein Gesellschafter und Geschäftsführer erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seiner Vergütungen für die Geschäftsführung sowie für weitere an die Gesellschaft erbrachte Dienstleistungen. Die DGT stellt klar, dass die Vergütung für die Geschäftsführung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern ist und die Einstufung professioneller Dienstleistungen davon abhängt, ob der Gesellschafter unabhängig oder in einem Unterordnungsverhältnis handelt.
Gestellte Frage: Es wird die Besteuerung konsultiert, die dem Antragsteller in der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für die an die genannte Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen zusteht.
In der Einkommensteuer stellen die Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar; wenn der Gesellschafter professionelle Dienstleistungen erbringt, handelt es sich nur dann um Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn er im System der Selbstständigen registriert ist und die Tätigkeit der Gesellschaft eigen ist. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob der Gesellschafter unabhängig handelt, indem er seine eigenen Mittel organisiert und wirtschaftliche Risiken trägt, oder ob ein Arbeitsverhältnis der Unterordnung mit der Gesellschaft besteht.
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