Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3901-16 15. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vergütungen von Geschäftsführern sind Arbeitsentgelte; Umsatzsteuerpflicht hängt von der Autonomie ab

Eine Gesellschafterin und Geschäftsführerin erkundigt sich nach der Besteuerung ihrer Dienstleistungen für ihre eigene Gesellschaft in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer (IVA). Die DGT stellt fest, dass Geschäftsführergehälter als Arbeitsentgelte gelten und die Beschaffenheit professioneller Dienstleistungen davon abhängt, ob Autonomie oder Unterordnung vorliegt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Es wird um Auskunft zur Besteuerung der Gesellschafterin für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer gebeten.

Die Entscheidung der DGT

In der Einkommensteuer (IRPF) stellen Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar, sofern sie nicht unentgeltlich sind. Professionelle Dienstleistungen gelten nur dann als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn der Gesellschafter dem Sonderregime für Selbstständige oder einer Versicherungskammer angehört. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob Unabhängigkeit oder Unterordnung vorliegt, wobei die Organisation der Mittel, das wirtschaftliche Risiko und die Haftung gegenüber Dritten zu prüfen sind.

E-Mail
Kontakt