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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zurechnung von Einkünften: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 57 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Zurechnung von Einkünften hängt von der Art des Einkommens und der Nutzungsmöglichkeit des Vermögenswertes ab. Bei Immobilien werden keine Einkünfte zugerechnet, wenn sich das Objekt im Bau befindet oder aus städtebaulichen Gründen unbrauchbar ist, sofern dieser Zustand nachgewiesen wird. Bei Abzügen aufgrund von Nettoerträgen müssen diese in einem einzigen Zeitraum zugerechnet werden und dürfen 300.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, wobei Einkünfte aus gewöhnlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten ausgenommen sind.

Die Position der DGT zeigt keine einheitliche rechtliche Entwicklung, da sich die Auskünfte mit sehr unterschiedlichen Fällen der Einkunftszurechnung befassen (Einkünfte nicht ansässiger Rechtsträger, Immobilienkapital, Versicherungen und wirtschaftliche Tätigkeiten). Es gibt keinen übergreifenden Kriterienwechsel, sondern eine Anwendung der geltenden Vorschriften auf spezifische Einzelfälle.

Analyse auf Grundlage von 56 der 57 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1048-25 25. Juni 2025

Mieteinnahmen aus Sondervermögen sind vollumfänglich dem Eigentümer zuzurechnen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariotitularidad jurídicarégimen de ganancialesbienes privativosindividualización de rentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2201-22 21. Okt. 2022

Mieteinnahmen werden nach der rechtlichen Inhaberschaft der Ehegatten zugerechnet

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariotitularidad jurídicasociedad de ganancialesbienes privativosindividualización de rentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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