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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zurechnung von Erträgen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 25 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Bemessungsgrundlage in der Körperschaftsteuer (IS) und bei der direkten Schätzung (estimación directa) ist das durch steuerliche Anpassungen korrigierte Ergebnis. Im Falle von Zuschüssen findet das Kriterium des Allgemeinen Buchführungsplans (Plan General de Contabilidad) Anwendung, da in der Körperschaftsteuergesetzgebung (LIS) keine spezifischen Vorschriften existieren, die deren Behandlung korrigieren. Zuschusse werden in dem Geschäftsjahr zur Bemessungsgrundlage hinzugefügt, in dem sie nach den Rechnungslegungsvorschriften abgegrenzt wurden. Wenn der Zuschuss der Schuldentilgung dient, wird der Ertrag in den Geschäftsjahren anerkannt, in denen die entsprechende Tilgung erfolgt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Integration von Erträgen über das korrigierte Ergebnis stabil. Es ist eine Konsolidierung des Kriteriums zu beobachten, den Allgemeinen Buchführungsplan für die Behandlung von Zuschüssen anzuwenden, da in der LIS keine spezifischen Vorschriften fehlen. Die jüngste Anfrage präzisiert die Zurechnung von Zuschüssen, die für die Schuldentilgung bestimmt sind.

Wendepunkte

  1. V0007-26

    Präzisiert, dass wenn der Zuschuss zur Schuldentilgung dient, der Ertrag in den Geschäftsjahren anerkannt wird, in denen die Tilgung der Schuld erfolgt.

Analyse auf Grundlage von 24 der 25 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0007-26 8. Jan. 2026

Zuschuss zur Schuldentilgung als Einnahme nach erfolgter Tilgung zu erfassen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
subvención no reintegrableimputación de ingresoscancelación de deudaresultado contablemétodo de estimación directa LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2720-15 22. Sept. 2015

Ein Kaufpreis, der bei einem Unternehmen hinterlegt wird, stellt keinen Ertrag und keine Bemessungsgrundlage dar, sofern die Voraussetzungen für ein Suplido erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
suplidosbase imponiblemandato expresoprestación de serviciosimputación de ingresos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1690-14 2. Juli 2014

Mieteinnahmen aus Operating Lease sind im Jahr der Entstehung zu erfassen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
arrendamiento operativoarrendamiento financierodevengoopción de comprabase imponible TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 11
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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