Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Um die Ermäßigung gemäß Art. 20.6 der LISD in Anspruch nehmen zu können, muss der Schenkende Anspruch auf die Befreiung von der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) haben. Die Befreiung setzt voraus, dass es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, was bei der Vermietung von Immobilien die Beschäftigung von mindestens einem Vollzeitmitarbeiter erfordert. Zudem muss die Anforderung erfüllt sein, dass die Geschäftsführung durch ein Familienmitglied bis zum zweiten Verwandten in Seitenlinie gegen entsprechende Vergütung erfolgt.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Verknüpfung zwischen der Ermäßigung der LISD und der Befreiung von der Vermögenssteuer konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde der Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Grenzen der Verwandtschaftsgruppe für die Ausübung von Leitungsfunktionen präzisiert. Es sind keine grundlegenden Änderungen festzustellen, sondern eine wiederholte Anwendung der Anforderungen an die Tätigkeit und die Verwandtschaft.
Wendepunkte
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Legt fest, dass die Tätigkeit der Vermietung von Immobilien nur dann als wirtschaftlich gilt, wenn mindestens eine Person mit einem Arbeitsvertrag in Vollzeit beschäftigt wird.
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Präzisiert, dass die Ausübung von Leitungsfunktionen durch ein Familienmitglied bis zum zweiten Verwandten in Seitenlinie erfolgen muss, um die Befreiungsvoraussetzung zu erfüllen.
Analyse auf Grundlage von 57 der 61 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.