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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob die Schenkung von Geschäftsanteilen an Immobilienverwaltungsgesellschaften durch seine Eltern von einer Steuerermäßigung profitieren kann. Die DGT stellt klar, dass für den Zugang zur Ermäßigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Schenker zunächst die Voraussetzungen für die Freistellung der Vermögenssteuer erfüllen müssen.
Aufgeworfene Frage 1.- Ob der Rentenstatus des Vaters den Steuerabzug gemäß Artikel 20.6 der LISD in Bezug auf seine Geschäftsanteile bei einer Übertragung durch Schenkung ermöglicht.
Um den Abzug von 95 % auf die Schenkung von Geschäftsanteilen anzuwenden, müssen die Schenker gemäß Artikel 4.Acht.Zwei der LIP berechtigt sein, die Befreiung von der Vermögensteuer in Anspruch zu nehmen. Damit die Immobilienvermietung als wirtschaftliche Tätigkeit gilt, muss sie mindestens einen Arbeitnehmer mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag beschäftigen. Zudem muss der Steuerpflichtige Leitungsfunktionen ausüben und eine Vergütung erhalten, die mehr als 50 % seiner unternehmerischen, beruflichen und persönlichen Arbeitseinkünfte beträgt. Schließlich müssen die Beschenkten das erworbene Vermögen behalten und zehn Jahre lang berechtigt sein, die Befreiung von der Vermögensteuer in Anspruch zu nehmen.
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