Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2855-23 24. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia o pérdida patrimonial

Bei der Schenkung von Geschäftsanteilen entsteht kein Veräußerungsgewinn oder -verlust, sofern die Anforderungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfüllt sind

Ein Steuerpflichtiger über 80 Jahre fragt an, ob die Schenkung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft an seine Töchter von der Einkommensteuer aufgrund einer unentgeltlichen Übertragung befreit werden kann. Die DGT antwortet, dass das Nichtvorliegen eines Veräußerungsgewinns oder -verlustes Anwendung findet, sofern die Anforderungen des Artikels 20.6 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Bestimmungen des Artikels 33.3.c) des Einkommensteuergesetzes auf die Schenkung anwendbar sein können.

Die Entscheidung der DGT

Damit bei der Übertragung von Anteilen kein Veräußerungsgewinn oder -verlust entsteht, müssen die Anforderungen des Absatzes 6 des Artikels 20 des Gesetzes 29/1987 erfüllt sein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Beschenkte die Ermäßigung in seiner eigenen Steuererklärung anwendet oder nicht. Ebenso sind die durch regionale Vorschriften für diesen Zweck festgelegten Anforderungen unerheblich.

E-Mail
Kontakt