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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Befreiung von Mietverträgen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 13 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung unterliegt der Mehrwertsteuer (IVA), ist jedoch von dieser befreit. Die Befreiung entfällt jedoch, wenn die Nutzung des Grundstücks die Installation von Elementen einer geschäftlichen Tätigkeit beinhaltet, wie etwa Antennen, Steinbrüche, Photovoltaikanlagen oder Parkplätze. In diesen Fällen unterliegt die Transaktion dem Regelsatz von 21 %.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des Ausschlusses von der Befreiung konstant, wenn die Nutzung des Grundstücks nicht strikt landwirtschaftlich ist. Durch die Auskünfte wird bestätigt, dass die Installation von Elementen einer geschäftlichen Tätigkeit (Steinbrüche, Antennen, Photovoltaik) der Verpachtung ihren befreiten Charakter entzieht. Es gibt keine Kriterienänderungen, sondern eine wiederholte Anwendung des Ausschlusses aufgrund der Bestimmung der Immobilie.

Wendepunkte

  1. V0665-20

    Es wird festgelegt, dass die Verpachtung zur Nutzung von Steinbrüchen oder zur Installation von Elementen einer geschäftlichen Tätigkeit vom Grundsteuer-Befreiungsstatus ausgeschlossen ist.

  2. V2405-22

    Es wird bestätigt, dass die Verpachtung für Photovoltaikanlagen keine Befreiung für landwirtschaftliche Flächen genießt, da sie einer geschäftlichen Tätigkeit dient.

Analyse auf Grundlage von 13 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

13
V1360-26 3. Juni 2026

Verpachtung von Grundstücken für öffentliche Parkplätze unterliegt der MwSt.-Pflicht

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
arrendamiento de terrenoscesión de usoexención de arrendamientosrendimientos de actividades económicasrendimientos de capital inmobiliario LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0864-21 13. Apr. 2021

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen für Mobilfunkantennen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig sowie unterliegt der MwSt.

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariodesafectación de elementos patrimonialesactividad económicaexención de arrendamientossujeción al IVA LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1352-16 31. März 2016

Verpachtung von Grundstücken zum Steinbruchbetrieb unterliegt dem 21%igen MwSt-Satz und erfordert keinen Körperschaftsteuer-Einbehalt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
arrendamiento de fincas rústicasexplotación de canteraretención de impuesto sobre sociedadesexención de arrendamientosbase imponible LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 4.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2202-15 16. Juli 2015

Übertragung von Erbpachtrechten unterliegt der Umsatzsteuer

SG de Impuestos sobre el Consumo
derecho de superficietransmisión de derechosprestación de serviciosexención de arrendamientossubrogación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 8.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 20.Uno.23º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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