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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ausschluss aus dem Sonderregime: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 25 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Das Sonderregime gemäß Artikel 93 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) bleibt bestehen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und keine Einkünfte über eine Betriebsstätte in Spanien erzielt werden. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das die Entsendung veranlasste, führt nicht zum Ausschluss, wenn eine neue Erwerbstätigkeit oder eine Tätigkeit als Geschäftsführer aufgenommen wird, die den Anforderungen entspricht. Das Bestehen kurzer Inaktivitätsperioden oder die Hinzunahme einer zweiten Teilzeitbeschäftigung sind keine Ausschlussgründe.

Die Position der DGT bleibt in der Auslegung der Ausschlussgründe für das Sonderregime konstant. Jüngste Auskünfte bestätigen, dass die Beendigung der ursprünglichen Tätigkeit oder das Bestehen mehrerer Arbeitsverhältnisse den Status als Begünstigter nicht unterbrechen, solange der Zweck des Sonderregimes gewahrt bleibt.

Wendepunkte

  1. V1482-20

    Legt fest, dass die freiwillige Beendigung zur Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder kurze Arbeitslosigkeitsperioden keinen Ausschlussgrund darstellen.

  2. V5132-26

    Präzisiert, dass das gleichzeitige Erzielen von Einkünften aus einem zweiten Teilzeitbeschäftigungsverhältnis nicht zum Ausschluss aus dem Sonderregime führt.

Analyse auf Grundlage von 24 der 25 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1102-25 25. Juni 2025

Beibehaltung des Beckham-Gesetzes nach vorübergehender Arbeitslosigkeit möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióndesplazamiento a territorio españolrelación laboralresidencia fiscalimpuesto sobre la renta de no residentes LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 113
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2737-23 9. Okt. 2023

Arbeitgeberwechsel schließt Sondersteuerregelung nach Art. 93 LIRPF nicht aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributaciónresidencia fiscaldesplazamiento a territorio españolrelación laboralexclusión del régimen LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1946-23 5. Juli 2023

Ruhestand kann zum Ausschluss aus dem Beckham-Gesetz im Jahr des Eintritts führen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributaciónexclusión del régimenjubilaciónrendimientos del trabajoplanes de pensiones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.3.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1916-20 12. Juni 2020

Freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt nicht automatisch zum Ausschluss aus dem Sonderregime bei Tätigkeit als Geschäftsführer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióndesplazamiento a territorio españoladministrador de entidadexclusión del régimenrelación laboral LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.bRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2663-19 30. Sept. 2019

Einkünfte durch eine Betriebsstätte führen zum Ausschluss aus der Sonderregelung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióntrabajadores desplazadosestablecimiento permanenteexclusión del régimenrentas de actividades económicas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.cRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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