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Ein Steuerpflichtiger, der das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer nutzt, fragt, ob die Beendigung seines ursprünglichen Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit in einer eigenen Gesellschaft ihn vom Regime ausschließt. Die DGT antwortet, dass die freiwillige Kündigung zur Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses kein Ausschlussgrund ist.
Cuestión planteada Si continuará siéndole de aplicación el régimen especial regulado en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
El cese voluntario de la relación laboral que motivó el desplazamiento a España para iniciar una nueva relación laboral con la sociedad constituida por el consultante no implica la exclusión del régimen especial del artículo 93 de la LIRPF. Esto es aplicable siempre que se sigan cumpliendo los requisitos establecidos en dicho artículo. Se basa en el criterio de que el cese por circunstancias sobrevenidas para iniciar una nueva relación laboral no es causa de exclusión.
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