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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abziehbarkeit von Ausgaben: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 63 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Ausgaben sind in der Einkommensteuer (IRPF) und der Körperschaftsteuer (IS) abziehbar, wenn nachgewiesen wird, dass sie im Rahmen der Tätigkeit entstanden sind und dem Grundsatz der Korrelation mit den Erträgen entsprechen. Sie müssen ordnungsgemäß nach dem Absteuerungsprinzip (Accrual Basis) zugeordnet, in der Buchhaltung erfasst und durch eine Rechnung oder ein gleichwertiges Dokument belegt sein. Die Verbindung zur Tätigkeit muss durch rechtlich zulässige Mittel nachgewiesen werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen an die Abziehbarkeit konstant: Korrelation mit den Erträgen, buchhalterische Erfassung und dokumentarischer Nachweis. Im Laufe der Auskünfte hat die Verwaltung diese Grundsätze auf spezifische Fälle wie Mieten, medizinische Kosten oder Vergütungen angewandt, ohne die im Jahr 2014 festgelegte doktrinäre Grundlage zu ändern.

Analyse auf Grundlage von 63 der 63 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1556-26 15. Juni 2026

Vermietung mit Hotel-Service als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingestuft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del capital inmobiliarioestimación directaservicios de industria hoteleradeducibilidad de gastos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 21.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 21.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1408-25 24. Juli 2025

Abzugsfähigkeit von Reparaturkosten bei Wohnimmobilien in Erwartung einer Vermietung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariogastos de reparación y conservaciónrenta inmobiliaria imputadaexpectativa de alquilerrendimientos íntegros LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1863-24 6. Aug. 2024

Variable Vergütung von Verbriefungsfonds als Nettofinanzaufwand einzustufen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fondos de titulizacióncomisión variablegasto financiero netoendeudamiento empresarialvalor patrimonial neto nulo LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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