Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1139-25 30. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa

Werbungausgaben in sozialen Netzwerken sind abzugsfähig, wenn der Zusammenhang mit den Einnahmen nachgewiesen wird

Eine selbstständige Freiberuflerin erkundigt sich, ob Ausgaben für Werbung in sozialen Netzwerken in ihrer Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass die Abzugsfähigkeit davon abhängt, dass der Zusammenhang der Ausgabe mit der Tätigkeit nachgewiesen wird und die Anforderungen an die Belegführung und Dokumentation erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Ob die aus diesem Grund anfallenden Aufwendungen bei der Einkommensteuer abziehbar sind.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Methode der direkten Schätzung erfordert die Abziehbarkeit von Aufwendungen den Nachweis, dass diese im Rahmen der Tätigkeit entstanden sind, unter Einhaltung des Grundsatzes der Korrelation mit den Einnahmen. Die Prüfung dieser Verbindung ist eine Tatsachenfrage, die in die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Prüfungsbehörden fällt. Zudem muss die Aufwendung durch eine Originalrechnung oder eine vereinfachte Rechnung belegt und in den vorgeschriebenen Büchern erfasst sein.

E-Mail
Kontakt