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Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob die Vergütung eines in Andorra ansässigen Geschäftsführers in der Körperschaftsteuer abzugsfähig ist und ob ein Steuerabzug vorzunehmen ist. Die DGT antwortete, dass der Aufwand abzugsfähig ist, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, und dass ein Abzug von 24 % gemäß der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) vorzunehmen ist.
Cuestión planteada 1. Si es deducible a efectos del Impuesto sobre Sociedades el gasto anual destinado a la remuneración del administrador.
El gasto por la retribución del administrador es deducible siempre que cumpla con la inscripción contable, la imputación por devengo, la justificación documental y no sea un gasto no deducible por la LIS. Al ser una sociedad residente en Andorra, las retribuciones se consideran rentas obtenidas en España según el Convenio y el TRLIRNR. La entidad debe practicar una retención del 24% sobre el importe íntegro y cumplir con las obligaciones de declaración e ingreso en el Tesoro.
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