Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kapitalerhöhung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 59 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Kapitalerhöhung für den Abzug wegen Investitionen in neu gegründete Unternehmen muss innerhalb der folgenden fünf Jahre nach der Gründung (oder sieben Jahre bei Start-up-Unternehmen) erfolgen. Der Steuerpflichtige kann den Abzug in verschiedenen Veranlagungszeiträumen geltend machen, sofern die Anforderungen des Artikels 68 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) erfüllt bleiben. Bei Sacheinlagen ist der Übertragungswert der höhere Wert aus dem Nominalwert zuzüglich Agio und dem Marktwert des Vermögensgegenstandes.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Art der Geschäftsvorgänge stabil, hat jedoch die Fristen und Bedingungen für den Investitionsabzug präzisiert. Es ist eine Spezialisierung bei der Behandlung von Sacheinlagen und der Bewertung von Gratisaktien zu beobachten. Es gibt keine Kriterienänderungen, sondern eine Anwendung der Vorschriften auf spezifischere Sachverhalte.

Wendepunkte

  1. V2064-16

    Unterscheidet die steuerliche Behandlung des als Einlage übergebenen Teils der Immobilie (gesellschaftliche Vorgänge) von dem Teil, der die Schuld übernimmt (entgeltliche Übertragung).

  2. V2642-21

    Legt fest, dass bei nicht börsennotierten Gesellschaften der Übertragungswert bei Sacheinlagen der höhere Wert aus dem Nominalwert zuzüglich Agio und dem Marktwert ist.

  3. V0505-23

    Stellt fest, dass die Übertragung von Gratisaktien kein Einkommen darstellt, und definiert die Methode der Kostenverteilung für zukünftige Übertragungen.

Analyse auf Grundlage von 55 der 59 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1731-24 15. Juli 2024

Anschaffungswert und Anschaffungszeitpunkt von vollständig gratis zugeteilten Aktien

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
acciones totalmente liberadasvalor de adquisiciónantigüedad de las accionesampliación de capitalganancia o pérdida patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 35.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0505-23 2. März 2023

Ermittlung des Anschaffungswerts bei vollständig liberierten Geschäftsanteilen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
acciones totalmente liberadasvalor de adquisiciónampliación de capitalganancia patrimonialparticipaciones sociales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 35
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0795-22 11. Apr. 2022

Abzug für Investitionen in Neugründungen erfordert Zeichnung von Anteilen oder Aktien

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversiónempresas de nueva creaciónsuscripción de accionesampliación de capitalpréstamo participativo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2051-20 23. Juni 2020

Ermittlung des Anschaffungswerts von vollständig gratis zugeteilten Aktien

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
acciones totalmente liberadasvalor de adquisiciónganancia patrimonialampliación de capitaltransmisión de valores LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 35.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt