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V0795-22 11. April 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por inversión

Abzug für Investitionen in Neugründungen erfordert Zeichnung von Anteilen oder Aktien

Es wurde angefragt, ob Investitionen in Neugründungen mittels partizipativer Darlehen oder Wandelschuldverschreibungen den Abzug in der Einkommensteuer (IRPF) ermöglichen. Die DGT stellt klar, dass der Abzug die Zeichnung von Aktien oder Geschäftsanteilen voraussetzt und nicht die bloße Gewährung von Finanzierungen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob ein Steuerpflichtiger der Einkommensteuer den Abzug für Investitionen in neu oder kürzlich gegründete Unternehmen geltend machen kann, wenn die Investition in die Gesellschaft mittels Wandelschuldverschreibung oder partizipativem Darlehen erfolgt.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug erfordert die Zeichnung von Anteilen oder Beteiligungen bei der Gründung oder Kapitalerhöhung der Gesellschaft. Die Gewährung von Darlehen oder andere Formeln, die keine Zeichnung von Anteilen beinhalten, berechtigen nicht zum Abzug. Wenn diese Kredite jedoch innerhalb von drei Jahren nach der Gründung im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht werden, kann der Abzug unter Erfüllung der übrigen Anforderungen des Artikels 68.1 LIRPF gewährt werden.

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