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V0561-22 18. März 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Befreiung bei Veräußerung der selbstgenutzten Wohnung für über 65-Jährige durch Sacheinlage möglich

Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre erkundigt sich, ob die Befreiung für die selbstgenutzte Wohnung auch dann gilt, wenn die Immobilie als Sacheinlage zur Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft eingebracht wird. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung anwendbar ist, sofern die Voraussetzungen bezüglich des Alters und der Selbstnutzung der Wohnung erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Befreiung für den aus der besagten Übertragung der Wohnung resultierenden Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 33.4.b) des LIRPF angewendet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Sacheinlage einer Wohnung in eine Gesellschaft löst einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust aus. Wenn der Übertragende über 65 Jahre alt ist und die Wohnung seinen gewöhnlichen Aufenthalt bildet (oder dies in den zwei vorangegangenen Jahren der Fall war), ist der daraus resultierende Gewinn gemäß Artikel 33.4.b) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) steuerfrei. Der Status als gewöhnlicher Aufenthalt ist eine Tatsachenfrage, die nachgewiesen werden muss; die bloße Anmeldung beim Melderegister reicht hierfür nicht aus.

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