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V0794-22 11. April 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por inversión

Abzug für Investitionen in Neugründungen erfordert Zeichnung von Anteilen, auch bei Einbringung von Krediten im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Es wird geprüft, ob Investitionen in ein neu gegründetes Unternehmen mittels Wandelschuldverschreibungen oder partizipativen Darlehen den Abzug in der Einkommensteuer (IRPF) ermöglichen. Die DGT stellt klar, dass eine Finanzierung durch Darlehen keinen Abzugsanspruch begründet, es sei denn, dieser Kredit wird im Rahmen einer Kapitalerhöhung eingebracht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob einem Steuerpflichtigen der Einkommensteuer der Abzug für Investitionen in neu oder kürzlich gegründete Unternehmen gewährt werden kann, wenn die Investition in die Gesellschaft mittels eines Wandeldarlehens oder eines partizipativen Darlehens erfolgt.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug erfordert die Zeichnung von Anteilen oder Beteiligungen bei der Gründung oder bei einer Kapitalerhöhung innerhalb der ersten drei Jahre. Die Gewährung von Darlehen oder andere Formeln, die keine Zeichnung von Anteilen beinhalten, berechtigen nicht zum Abzug. Wenn jedoch die Forderungen des Steuerpflichtigen gegenüber der Gesellschaft im gesetzlichen Zeitraum im Rahmen einer Kapitalerhöhung eingebracht werden, ist die Investition für den Abzug zulässig.

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