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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob Gesellschafter einer im Jahr 2018 gegründeten Gesellschaft den neuen Investitionsabzug nach dem Gesetz 28/2022 in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass für Kapitalerhöhungen im Jahr 2022 eine Frist von drei Jahren galt, ab 2023 wird diese Frist jedoch auf fünf Jahre verlängert.
Cuestión planteada Si dichos socios podrán aplicar la deducción por las ampliaciones de capital que se produjeron en 2022 y que pudieran producirse en 2023, a raíz de la modificación de la deducción introducida por la Ley 28/2022, de 21 de diciembre, de fomento del ecosistema de las empresas emergentes.
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