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Steuerberatung in Madrid: Ihr Steuerpartner in der spanischen Hauptstadt

Erfahrene Steuerberater in Madrid: Körperschaftsteuerplanung, AEAT-Prüfungen, Steuervorteile der Comunidad de Madrid, M&A und internationale Konzernstrukturen.

Warum Steuerberatung in Madrid spezifische Branchenexpertise erfordert

100%
Vermögensteuerbefreiung in der Comunidad de Madrid
99%
ISD-Reduzierung zwischen direkten Nachkommen in der CAM
400+
Beratene Unternehmen und Vermögensportfolios
4,8/5 bei Google · 50+ BewertungenSeit 2007 · 19 Jahre Erfahrung5 Büros in Spanien500+ Kunden
Unser Ansatz

Unser Madrider Steuerteam: umfassende Abdeckung von der Planung bis zur AEAT-Verteidigung

01

Steuerdiagnostik für Madrider Konzerne

Wir prüfen die Unternehmensstruktur, angewandte Regime, Transaktionen mit verbundenen Parteien und geltend gemachte Abzüge, um Ineffizienzen und AEAT-Risiken zu identifizieren.

02

Madrider Steuerstrategie-Gestaltung

Wir erarbeiten einen maßgeschneiderten Plan, der spezifische Anreize der Comunidad de Madrid, konsolidierte Konzernbesteuerung und persönliche Vermögensplanung für den Unternehmer integriert.

03

Umsetzung und Dokumentation

Wir setzen die vereinbarten Maßnahmen mit vollständiger unterstützender Dokumentation um: Verrechnungspreisdateien, Bewertungsberichte und regulatorische Begründungsvermerke.

04

Laufende AEAT-Madrid-Überwachung

Wir verfolgen die Prüfungsaktivität, verwalten Informationsanfragen und Prüfverfahren und aktualisieren die Strategie entsprechend jeder relevanten gesetzlichen Änderung.

Die Herausforderung

Madrid beherbergt die Zentralen der größten multinationalen und spanischen Unternehmensgruppen, was Prüfungen durch die Zentrale Delegation für Großsteuerpflichtige, hochkomplexe M&A-Transaktionen und Sonderssteuerregime mit sich bringt, die die meisten generalistischen Berater nicht beherrschen. Fehler in diesem Umfeld — eine nicht dokumentierte Verrechnungspreisposition, eine nicht gestützte konzerninterne Finanzierungsstruktur oder eine aggressive Abzugsstrategie — haben schwerwiegende Konsequenzen vor Spaniens aktivster Steuerbehörde.

Unsere Lösung

Unser Madrider Steuerteam berät inländische Unternehmen, Tochtergesellschaften internationaler Konzerne und vermögende Privatpersonen von der strategischen Planung bis zur Verteidigung vor AEAT-Prüfungen. Wir verfügen über tiefgreifende Expertise in den Steuervorteilen der Comunidad de Madrid — Vermögensteuerbefreiungen, ISD-Reduzierungen und das SOCIMI-Steuerregime — und pflegen eine regelmäßige Arbeitsbeziehung mit der AEAT-Sonderdelegation Madrid.

Die Steuerberatung in Madrid operiert innerhalb Spaniens aktivster Steuerrechtsprechung, in der die AEAT-Sonderdelegation Madrid und die Zentrale Delegation für Großsteuerpflichtige (DCGC — zuständig für Unternehmen mit einem Umsatz über 100 Mio. EUR) technisch intensive Prüfverfahren für in der Hauptstadt ansässige Unternehmen und Einzelpersonen durchführen. Die Comunidad de Madrid (CAM) bietet einige der günstigsten persönlichen Steuerbedingungen in Spanien: eine 100%ige Vermögensteuer (IP)-Befreiung für Einwohner, eine 99%ige Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD)-Reduzierung bei Übertragungen zwischen direkten Nachkommen und wettbewerbsfähige regionale IRPF-Sätze — Vorteile, die eine sorgfältige Wohnsitz- und Vermögensstrukturierung erfordern, um korrekt zu nutzen.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Steuerberatungspraxis.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Steuerberatungspraxis.

Warum Steuerberatung in Madrid spezifische Branchenexpertise erfordert

Madrid ist keine gewöhnliche Steuergerichtsbarkeit. Die AEAT-Sonderdelegation Madrid und, für die bedeutendsten Steuerpflichtigen, die Zentrale Delegation für Großsteuerpflichtige führen Prüfverfahren mit einer technischen Intensität und Raffinesse durch, die anderswo im Land ihresgleichen sucht. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Madrid hat, an den Kapitalmärkten tätig ist, zu einem multinationalen Konzern gehört oder ein bedeutendes Vermögensportfolio hält, benötigen Sie Steuerberater mit tiefer Expertise in diesem Umfeld.

Steuerplanung in Madrid erfordert auch Kenntnisse der spezifischen Anreize der Comunidad de Madrid: die 100%ige Vermögensteuerbefreiung — teilweise durch die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen ausgeglichen, wenn auch durch Wohnsitzplanung teilweise wiederherstellbar — und die 99%ige ISD-Reduzierung zwischen direkten Nachkommen, die Madrid zu einer der steuereffizientesten Regionen Spaniens für persönliche und Nachfolgeplanung machen.

Unser Madrider Steuerteam: Vollservice von der Planung bis zur Verteidigung

Unser Team im Madrider Büro kombiniert Großkundenspezialisten und internationale Konzernexperten mit Fachleuten für persönliche Vermögensplanung und mittelständische Unternehmensberatung. Diese Kombination bedeutet, dass wir die spanische Tochtergesellschaft einer US-Gruppe mit komplexen Verrechnungspreisanforderungen mit derselben Tiefe bedienen können wie einen Madrider Unternehmer, der die Vergütungspolitik und Nachfolgeplanung seines Unternehmens optimieren möchte.

Für Unternehmenstransaktionen arbeiten wir neben unseren Fusions- und Übernahme- und Handelsrecht-Teams zusammen, um sicherzustellen, dass jedes Geschäft von Anfang an mit eingebauter Steuereffizienz konzipiert wird. Eine gut gestaltete Akquisitionsstruktur kann mehrere Prozentpunkte Unterschied bei der endgültigen Kapitalrendite bedeuten.

Steueranreize der Comunidad de Madrid, die Sie sich nicht entgehen lassen dürfen

Die CAM bietet einige der bedeutendsten persönlichen Steuervorteile in Spaniens Steuersystem:

  • Vermögensteuer: 100%ige Befreiung für Einwohner der Comunidad de Madrid (die Solidaritätssteuer auf große Vermögen begrenzt diesen Vorteil für sehr große Portfolios, aber die Wohnsitzplanung bleibt entscheidend).
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: 99%ige Reduzierung bei Übertragungen zwischen Eltern und Kindern, was Madrid zur begünstigsten Region des Landes für die Nachfolgeplanung macht.
  • Regionale IRPF-Abzüge: die CAM wendet zusätzliche Abzüge auf den regionalen IRPF-Anteil für Investitionen in Startups, Hauptwohnungsvermietung, kinderreiche Familien und andere Posten an.

Was unser Madrider Steuerberatungsservice umfasst

Von unserem Madrider Büro aus bieten wir den vollständigen Steuerberatungsservice: monatliche und jährliche Steuer-Compliance (IS, MwSt., IRPF, IP, ISD), strategische Planung, Prüfungsverteidigung, Verrechnungspreise für internationale Konzerne, M&A-Steuerberatung, Unternehmensrestrukturierungen sowie persönliche und Nachfolgevermögensplanung.

Für Unternehmen mit internationalem Steuer-Engagement — ausländische Tochtergesellschaften, ausländische Aktionäre, grenzüberschreitende Lizenzgebühren — verfügt unser Team über Erfahrung in der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, der Mutter-Tochter-Richtlinie und OECD/BEPS-Standards.


Vereinbaren Sie eine Beratung mit unserem Madrider Steuerteam und erhalten Sie eine Diagnose Ihrer aktuellen Steuerposition mit Identifizierung der wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Kontaktieren Sie uns über unser Madrider Büro oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.

Regelungsrahmen: Spanische Steuergesetze und Madrider Besonderheiten

Körperschaftsteuer (IS — Gesetz 27/2014 LIS): Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 25 % für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1 Mio. EUR. Artikel 29.1 LIS: Start-ups können in den ersten zwei Jahren mit positiver Bemessungsgrundlage einen reduzierten Satz von 15 % anwenden. Artikel 36.1 LIS: F&E-Ausgaben ermöglichen Steuerabzüge von 25 % (F&E) und 42 % bei qualitativer F&E-Aktivität. Artikel 21 LIS: Die Beteiligungsbefreiung ermöglicht die steuerfreie Repatriierung von Dividenden und Kapitalgewinnen aus qualifizierten Beteiligungen (mindestens 5 % Beteiligung, 12-Monate-Haltedauer). Spanien hat im internationalen Vergleich ein besonders robustes Beteiligungsbefreiungssystem.

Einkommensteuer (IRPF — Gesetz 35/2006): Spaniens progressives Einkommensteuersystem hat zwei Komponenten: staatlich und regional. Der Gesamtsatz variiert erheblich je nach Region: In Madrid beträgt der Spitzensatz für Einkommen über 300.000 EUR 45,5 % (im Vergleich zu 54 % in Katalonien oder den Balearen). Artikel 93 IRPF: Das Sonderregime für in Spanien zugezogene Arbeitnehmer (bekannt als Beckham-Gesetz) ermöglicht es Nicht-Steuerinländern, die aus dem Ausland nach Spanien kommen, für bis zu 6 Jahre als Nicht-Resident (IRNR) besteuert zu werden — mit einem Flat-Rate von 24 % auf Einkommen bis 600.000 EUR.

Vermögensteuer (IP) und Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ITSGF): Die Comunidad de Madrid bietet seit Jahren eine 100%ige IP-Befreiung (Artikel 47 Bis Gesetz 19/1991). Die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen (Ley 38/2022, ITSGF), die als Auffangnetz für Steuerpflichtige in Regionen mit IP-Befreiung konzipiert wurde, greift ab einem Nettovermögen von 3 Mio. EUR. Für Steuerpflichtige mit Vermögen über dieser Schwelle ist die Wohnsitzwahl und Vermögensstrukturierung (Nutzung von Holding-Strukturen, Unternehmensanteilen mit Befreiungen) entscheidend für die Gesamtsteuerbelastung.

Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD — Madrid): Die 99%ige Reduzierung in der Comunidad de Madrid (Gesetz 9/2006 der CAM) gilt für Übertragungen zwischen direkten Verwandten (Eltern, Kinder, Ehepartnern). Diese Regelung macht Madrid zur steuerfreundlichsten Region Spaniens für Familiennachfolge und Schenkungen. Die Regelung gilt jedoch nur für Einwohner der Comunidad de Madrid — Wohnsitzplanung ist entscheidend.

Praxisbeispiel: Steuerplanung für eine deutsche Unternehmerfamilie in Madrid

Eine deutsche Unternehmerfamilie (Ehepaar, zwei erwachsene Kinder) verlegt ihren Wohnsitz von München nach Madrid. Das Vermögen umfasst: 35 % Beteiligung an einer deutschen GmbH (Unternehmenswert 8 Mio. EUR), 1,5 Mio. EUR in einem deutschen Wertpapierdepot, eine Ferienimmobilie auf Mallorca (Marktwert 900.000 EUR) und Bankguthaben von 400.000 EUR.

Steueroptimierungsstrategie Madrid:

  1. Beckham-Gesetz (Artikel 93 IRPF): Wenn die Familie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in Spanien steuerlich ansässig war und eine Beschäftigung oder unternehmerische Aktivität in Spanien aufnimmt, kann sie für 6 Jahre als IRNR besteuert werden — 24 % Flat-Rate auf Einkommen aus Spanien, 19-28 % auf Kapitalerträge und ausländische Einkünfte aus Qualifizierten Quellen. Für Einkommen aus der deutschen GmbH (Dividenden) könnte das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien die Quellensteuer auf 5 % begrenzen.
  2. Vermögensteuer-Optimierung: Das Nettovermögen des Ehepaars liegt über der ITSGF-Schwelle (3 Mio. EUR). Die GmbH-Beteiligung kann unter bestimmten Bedingungen (Unternehmens-Familienvermögen-Befreiung nach IP-Gesetz) von der IP/ITSGF befreit sein. Beurteilung der Bedingungen (aktives Management, Gewinne aus der GmbH als primäre Einkommensquelle) ist erforderlich.
  3. ISD-Planung: Angesichts der 99%igen ISD-Reduzierung in Madrid können Schenkungen an die Kinder steuerlich fast kostenfrei erfolgen. Eine Schenkung von Anteilen an der deutschen GmbH könnte steuerlich effizient gestaltet werden, wenn die IP-Befreiungsbedingungen erfüllt sind.

Ergebnis: Optimiertes Gesamtsteuerbelastungsprofil unter Madrid-Wohnsitz. Jährliche Einsparungen im Vergleich zu München: geschätzte 180.000–220.000 EUR (Einkommensteuer + Vermögensteuer + ISD-Planung) — abhängig von der tatsächlichen Einkommensstruktur.

Betroffene Branchen und Steuerzahlerprofile

Internationale Geschäftsführer und leitende Angestellte: Beckham-Gesetz als Instrumentarium für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte und Führungskräfte; internationale Sozialversicherungsabkommen; steueroptimierte Vergütungsstrukturen (Sachleistungen, Aktienoptionen, Pensionspläne).

Familienunternehmen mit Nachfolgeplanung: Nutzung der ISD-Befreiung in Madrid für Schenkungen; Unternehmensanteilsbefreiung von der IP; Holdingstrukturen für steuereffiziente Nachfolge.

Immobilieninvestoren: IRNR-Besteuerung für nicht-residenten Immobilieninvestoren (Modelo 210); Mehrwertsteuer (IVA) vs. Grunderwerbsteuer (ITP) bei Immobilientransaktionen; SOCIMI-Strukturen für Immobilienportfolios.

Start-ups und Gründer: 15 % reduzierter IS-Satz für die ersten zwei profitable Jahre; F&E-Steuerabzüge (Artikel 36 LIS); steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen und Optionen.

Unternehmensgrößen-Segmentierung

Kleinstunternehmen und Freiberufler: Schwerpunkt auf IRPF-Optimierung (Abzüge, Ausgaben, Sozialversicherungsstruktur), IVA-Verwaltung und jährliche Steuererklärungen. Retainer-Modell: 300–800 EUR/Monat.

KMU (1–10 Mio. EUR Umsatz): IS-Steuerplanung (F&E-Abzüge, Reserven, Investitionsanreize), IVA-Optimierung, Gehaltsstruktur für Geschäftsführer-Gesellschafter, Unternehmensrestrukturierungen. Retainer-Modell: 800–2.500 EUR/Monat.

Mittlere und große Unternehmen (10+ Mio. EUR): Verrechnungspreise (OECD-Richtlinien und Artikel 18 LIS), Gruppen-Steuerplanung, steuerliche Neutralitätsregime für Unternehmenstransaktionen, CCNB-Prüfungsverteidigung.

Geografische Abdeckung

Unser Madrider Steuerteam berät Unternehmen und Privatpersonen mit Sitz in der Comunidad de Madrid sowie internationale Mandanten, die spanische Steuerberatung benötigen (Investitionen in Spanien, Wohnsitzverlegung nach Spanien, spanische Tochtergesellschaften). Für Mandanten außerhalb Madrids koordinieren wir mit unseren Büros in Málaga und Las Palmas.

Häufige Fehler in der Steuerplanung für Madrider Unternehmen

1. Vermögensteuerbefreiung ohne Prüfung der Bedingungen anwenden: Die 100%ige IP-Befreiung in Madrid gilt nicht automatisch für alle Vermögensgegenstände. Für Unternehmensanteile gelten spezifische Bedingungen (aktives Unternehmen, aktive Managementrolle, Einkommensanteil). Fehler hier können zu erheblichen IP-Nachforderungen führen.

2. Beckham-Gesetz nicht rechtzeitig beantragen: Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Tätigkeit in Spanien gestellt werden. Eine verpasste Frist bedeutet den Verlust dieses Regimes für die gesamte Aufenthaltsperiode.

3. F&E-Steuerabzüge nicht nutzen: Viele KMU mit qualifizierenden F&E-Aktivitäten wenden diese Abzüge nicht an — oft weil sie nicht wissen, dass ihre Aktivitäten als F&E qualifizieren. Die Steuerersparnis kann erheblich sein.

4. Verrechnungspreisdokumentation vernachlässigen: Für Konzerngesellschaften mit gruppeninternen Transaktionen über bestimmten Schwellenwerten ist Verrechnungspreisdokumentation obligatorisch. Die AEAT Madrid prüft Verrechnungspreise intensiv.

5. Keine Steuerpositionen für M&A-Transaktionen optimieren: Viele Unternehmensverkäufer bemerken erst nach dem Closing, dass eine andere Transaktionsstruktur erheblich steuerEffizienter gewesen wäre. Steuerberatung muss in die Transaktionsplanung von Anfang an integriert werden.

Nächste Schritte: Kostenlose Steuerdiagnose

Vereinbaren Sie eine kostenlose Steuerdiagnose mit unserem Madrider Steuerteam. In einem 45-minütigen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Steuersituation und identifizieren die wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns über unser Madrider Büro.

Steuerprüfungen der AEAT in Madrid: Vorbereitung und Verteidigung

Die AEAT-Sonderdelegation Madrid ist Spaniens technisch ausgefeilteste Steuerbehörde. Prüfverfahren in Madrid sind in der Regel anspruchsvoller als in anderen Regionen, insbesondere in folgenden Bereichen:

Verrechnungspreise (Precios de Transferencia): Die AEAT Madrid hat spezialisierte Prüfer für Verrechnungspreisfragen. Unternehmen mit gruppeninternen Transaktionen über den Dokumentationsschwellenwerten (Artikel 18 LIS) sind besonders exponiert. Die AEAT fokussiert auf: Angemessenheit der angewandten Methode (am häufigsten: CUP, TNMM, Gewinnaufteilungsmethode), Qualität der Vergleichbarkeitsanalyse und Aktualität der Dokumentation.

Substanz und Betriebsstätten: Die AEAT prüft kritisch, ob ausländische Strukturen (Holdings, IP-Boxen in Niedrigssteuerländern) ausreichend wirtschaftliche Substanz haben. Gestaltungen, die primär der Steuervermeidung dienen ohne entsprechende Substanz, werden zunehmend angefochten (BEPS Action 5 und EU Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie ATAD).

F&E-Steuerabzüge: Die AEAT überprüft F&E-Abzüge (Artikel 36 LIS) auf die qualitative Einordnung der Aktivitäten. Ausgaben, die als F&E deklariert wurden, aber keine neuen Erkenntnisse oder Innovationen erzeugen (reine Wartung, Qualitätskontrolle, Marktforschung), werden gestrichen. Die vorherige Zertifizierung durch den CDTI (Centro para el Desarrollo Tecnológico Industrial) schützt die Abzüge erheblich.

Vorbereitungsmaßnahmen für die AEAT-Prüfung:

  • Vollständige Verrechnungspreisdokumentation (Master File + Local File nach OECD-BEPS) jährlich aktualisiert halten.
  • F&E-Aktivitäten vollständig dokumentieren: Projektbeschreibungen, Mitarbeiterstundennachweise, externe Gutachter für Innovationsnachweis.
  • Interne Tax-Compliance-Prozesse (regelmäßige Review offener Steuerpositionen, Bewertung steuerlicher Risiken, Tax-Provision-Berechnung).

Unsere Madrider Steuerstreitigkeit-Praxis begleitet Unternehmen durch Prüfungsverfahren: von der ersten Anfrage der AEAT bis zu gerichtlichen Verfahren vor dem Tribunal Económico-Administrativo Central (TEAC) und dem Nationalen Verwaltungsgericht.

Internationale Steuerplanung: BEPS und spanisches Umsetzungsrecht

Spanien hat die OECD/G20-BEPS-Empfehlungen weitgehend umgesetzt. Die wichtigsten BEPS-Aktionspunkte im spanischen Steuerrecht:

BEPS Action 3 — CFC-Regeln (Artikel 100 LIS): Spanische kontrollierte ausländische Gesellschaften (CFC) mit passiven Einkünften (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Kapitalgewinne) aus Niedrigsteuerländern werden dem spanischen Körperschaftsteuersatz unterzogen, wenn der effektive ausländische Steuersatz unter 75 % des spanischen Satzes liegt.

BEPS Action 13 — Länderberichte (Country-by-Country Reporting, CbCR): Spanische Unternehmen, die Teile eines multinationalen Konzerns mit konsolidiertem Umsatz über 750 Mio. EUR sind, müssen den CbCR bei der AEAT einreichen (Modelo 231). Der CbCR enthält Informationen über Umsatz, Gewinne, Steuern und Mitarbeiter nach Ländern.

ATAD 1 und 2 — Zinsschranke und Hybride Gestaltungen: Die Anti-Tax-Avoidance-Direktiven der EU wurden in Spanien durch die Reform des Körperschaftsteuergesetzes 2023 umgesetzt. Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von Zinsaufwendungen auf 30 % des EBITDA (mit einem Safe Harbor von 3 Mio. EUR).

Pillar Two — Globale Mindeststeuer 15 %: Ab 2025 gilt in Spanien die Mindeststeuer für Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR (nach EU-Richtlinie 2022/2523, umgesetzt durch spanisches Gesetz 7/2024). Für betroffene Unternehmen ist die Pillar-Two-Compliance-Analyse und die Berechnung der Qualifying Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) eine neue Compliance-Herausforderung.

Unser Madrider Steuerteam berät zu allen Aspekten der internationalen Steuerplanung unter dem BEPS-Rahmenwerk — von der Strukturierungsberatung bis zur Verteidigung von Steuerpositionen gegenüber der AEAT.

Steuerliche Besonderheiten für Immobilieninvestitionen in Madrid

Madrid ist Spaniens attraktivster Immobilienmarkt für institutionelle und private Investoren. Die steuerlichen Rahmenbedingungen:

Steuer auf Grundstücksübertragungen (ITP) vs. MwSt. (IVA): Neue Immobilien (erste Übertragung vom Bauträger) unterliegen IVA (10 % auf Wohnimmobilien; 21 % auf Gewerbeimmobilien). Weitere Übertragungen unterliegen der ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales), deren Satz in der Comunidad de Madrid 6 % beträgt — einer der niedrigsten in Spanien.

SOCIMI (Sociedad Cotizada de Inversión Inmobiliaria): Das spanische REIT-Äquivalent bietet 0 % Körperschaftsteuer auf ausgeschüttete Gewinne (wenn mindestens 80 % ausgeschüttet werden), aber eine 15 % Sondersteuer auf nicht ausgeschüttete Reserven. SOCIMIs müssen an einer spanischen oder anderen EU/EWR-Börse notiert sein.

IRNR für nicht-residente Immobilieninvestoren: Nicht-residenter Eigentümer spanischer Immobilien unterliegen dem Modelo 210 für Mieteinnahmen (24 % für Nicht-EU-Residenten; 19 % für EU/EWR-Residenten) und für fiktive Mieteinnahmen bei eigengenutzten Immobilien.

Unser Madrider Steuerteam begleitet Immobilieninvestitionen von der Akquisitionsstrukturierung bis zur laufenden steuerlichen Verwaltung und der Exit-Planung.

Holdingstrukturen und Konzernsteuerplanung in Madrid

Madrid ist ein beliebter Standort für Holding-Gesellschaften, die das spanische Steuersystem für die internationale Steuerplanung nutzen. Das Holding-Regime (basierend auf der Beteiligungsbefreiung nach Artikel 21 LIS) ist eines der attraktivsten in Europa:

Spanienhäuser als Holding-Standort: Eine spanische Holding kann Dividenden aus EU-Tochtergesellschaften (mit mindestens 5 % Beteiligung für mindestens 12 Monate) und aus Drittländer-Tochtergesellschaften steuerfrei empfangen, wenn diese einem äquivalenten Steuerregime unterliegen. Kapitalgewinne aus dem Verkauf qualifizierter Beteiligungen sind ebenso von der Körperschaftsteuer befreit.

Mutter-Tochter-Richtlinie: Innerhalb der EU ist die Dividendenfreistellung durch die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU) gesichert. Spanien hat die Anti-Missbrauchsklausel der Richtlinie umgesetzt — rein künstliche Strukturen ohne wirtschaftliche Substanz werden nicht von der Befreiung profitieren.

Zinsen und Lizenzgebühren: Die Zins-Lizenz-Richtlinie (Richtlinie 2003/49/EG) sieht innerhalb der EU Quellensteuerfreiheit für Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen vor. In Drittsland-Beziehungen gelten die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

ETVE (Entidad de Tenencia de Valores Extranjeros): Das spanische ETVE-Regime ist ein besonderes Holding-Regime für ausländische Wertpapiere. Dividenden und Kapitalgewinne aus ETVE-qualifizierten Beteiligungen sind für nicht-residente Aktionäre grundsätzlich quellensteuerbefreit — ein interessantes Merkmal für internationale Investoren, die Spanien als Durchgangsland für ihre Investitionsstruktur nutzen möchten.

Steuerliche Compliance-Kalender für Madrider Unternehmen

Spanische Steuerverbindlichkeiten folgen einem strikten Kalender, dessen Nichteinhaltung zu automatischen Zuschlägen (Recargos) führt:

SteuerPeriodeHauptfrist
IS (Körperschaftsteuer)Jährlich25 Tage nach 6 Monaten nach Geschäftsjahresende (typisch: 25. Juli für Dezember-Abschluss)
IVA (MwSt)Quartalsweise20./30. des Monats nach Quartalsende (Jan, Apr, Jul, Okt)
IRPF EinbehaltMonatlich / Quartalsweise20./30. des Folgemonats (oder Quartals)
IP (Vermögensteuer)JährlichGleichzeitig mit IRPF (Juni/Juli)
ISD (Erbschaftsteuer)Pro Erbfall / Schenkung6 Monate nach Tod; 30 Tage nach Schenkung
Modelo 720 (Auslandsvermögen)Jährlich31. März für das Vorjahr
Modelo 231 (CbCR)Jährlich12 Monate nach Ende des Berichtszeitraums

Wir übernehmen für unsere Mandanten das vollständige Compliance-Kalender-Management: Vorbereitung und Einreichung aller Steuererklärungen und -meldungen, Überwachung der Fristen und proaktive Benachrichtigung bei steuerlichen Neuerungen.

Steuerliche Beratungskosten in Madrid: Honorarstrukturen

Monatlicher Retainer für laufende Steuer-Compliance: 600–2.500 EUR/Monat je nach Unternehmensgröße und Komplexität. Umfasst: alle quartalsweise und jährlichen Steuererklärungen (IS, IVA, IRPF-Einbehalte), laufende Steuerberatung zu Alltagsfragen, Überwachung des Compliance-Kalenders.

Strategische Steuerberatung (projektbasiert): Beckham-Gesetz-Antrag: 2.500–5.000 EUR; ETVE-Strukturierung: 8.000–20.000 EUR; vollständige Holdingstrukturierung: 15.000–40.000 EUR; Steuerdiagnose mit Optimierungsempfehlungen: 3.000–6.000 EUR.

Steuerprüfungsverteidigung: Stundenbasiert (250–400 EUR/Stunde) oder Pauschalhonorar für definierte Prüfungsphasen. Frühzeitige Einschaltung in Prüfungsverfahren ist entscheidend für das Ergebnis — je früher wir eingebunden werden, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt.

Kontaktieren Sie unser Madrider Steuerteam für ein kostenloses Erstgespräch zur Analyse Ihrer aktuellen Steuersituation und zur Identifizierung der wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten. Wir begleiten Sie von der Erstberatung über die laufende Steuer-Compliance bis zur Verteidigung in Prüfungsverfahren — alles aus einer Hand, koordiniert mit unserem Rechts- und Beratungsteam in Madrid.

Referenzen

Steueranreize der Comunidad de Madrid, die Sie sich nicht entgehen lassen dürfen

Unser früherer Berater reichte die Vermögensteuer in Madrid ein, ohne zu erkennen, dass wir Anspruch auf die volle 100%ige Befreiung hatten. BMC restrukturierte unser Portfolio, eliminierte diese Verbindlichkeit vollständig und verwaltet nun die Besteuerung und Nachfolgeplanung unserer Holdinggruppe.

Grupo Montoya Inversiones
Gründungspartner

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Was unser Madrider Steuerberatungsservice umfasst

Strategische Steuerplanung in Madrid

Optimale Steuerstrukturierung für Ihr Unternehmen und Privatvermögen unter Nutzung spezifischer Anreize der Comunidad de Madrid.

AEAT-Prüfungsverteidigung

Vertretung in Verfahren vor der Zentralen Delegation für Großsteuerpflichtige und der AEAT-Sonderdelegation Madrid.

Verrechnungspreise und internationale Konzerne

Dokumentation und Verteidigung von Transaktionen mit verbundenen Parteien für in Madrid ansässige oder mit Tochtergesellschaften vertretene Konzerne.

M&A-Steuer und Restrukturierungen

Steuerliche Due-Diligence, Transaktionsstrukturierung und Post-Deal-Integrationsplanung für Unternehmenstransaktionen in Madrid.

Vermögen und ISD in der Comunidad de Madrid

Vermögensteueroptimierung und Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung unter Nutzung der CAM-Anreize.

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Ansprechpartner

Ana Garcia Montoya

Partnerin – Steuerabteilung

Master in Steuerrecht, CEF Rechtswissenschaften, Universität Barcelona
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung in Madrid und der Comunidad de Madrid

Die CAM wendet eine 100%ige Befreiung von der Vermögensteuer (IP) an, was eine erhebliche Ersparnis für vermögende Privatpersonen darstellt. Sie bietet auch Reduzierungen von bis zu 99 % bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen direkten Nachkommen sowie einige der wettbewerbsfähigsten regionalen IRPF-Sätze Spaniens. Zusammen machen diese Anreize Madrid zur steuereffizientesten Region für die Strukturierung von persönlichem und Familienvermögen.
Die DCGC ist die AEAT-Einheit, die Spaniens bedeutendste Steuerpflichtige prüft: Konzerne mit einem Umsatz über 100 Mio. EUR oder Vermögenswerten über 150 Mio. EUR, unter anderem Kriterien. Ihre Prüfungsaktivität ist technisch intensiver als die gewöhnlicher Delegationen. Wenn Ihr Unternehmen in ihren Anwendungsbereich fällt — oder sich ihm nähert — benötigen Sie Steuerberater mit spezifischer Erfahrung in diesem Umfeld.
Ja. Unser Madrider Team arbeitet in enger Koordination mit unseren Corporate-Finance- und Rechtsteams, um Akquisitions- und Fusionstransaktionen von der steuerlichen Due-Diligence bis zum Abschluss und zur Post-Deal-Integration zu begleiten. Bei komplexen Transaktionen ist die steuerliche Variable keine Randnotiz — sie ist ein bestimmender Faktor für Preis und Transaktionsstruktur.
Ja. Obwohl Madrid eine 100%ige Vermögensteuerbefreiung anwendet, erfordert dieser Vorteil eine sorgfältige Wohnsitz- und Vermögensstrukturplanung, um wirksam zu sein. Wir beraten sowohl Ansässige als auch Nicht-Ansässige mit Madrider Vermögenswerten zur optimalen Vermögensverwaltung aus steuerlicher Sicht.
Ja. Wir verfügen über ein Spezialistenteam mit Erfahrung in AEAT-Verteidigungsverfahren, einschließlich Verfahren vor der Zentralen Delegation für Großsteuerpflichtige und der AEAT-Sonderdelegation Madrid. Wir verwalten den Prozess von der ersten Prüfungsanforderung bis hin zu TEAC-Einsprüchen und gerichtlicher Überprüfung, wenn erforderlich.
Ja. Wir beraten spanische Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne zu Verrechnungspreisen, der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und der Optimierung konzerneinterner Finanzierungsstrukturen. Wir koordinieren bei Bedarf mit lokalen Beratern in anderen Jurisdiktionen.
Ja. Madrid ist Spaniens führendes Technologiezentrum mit spezifischen Anreizen für Startups: das Startup-Gesetz (15 % IS-Satz für die ersten vier Jahre), F&E-Abzüge und Vorteile bei Mitarbeiteraktienoptionen. Wir beraten Gründer und Unternehmer zur optimalen Steuerstrukturierung von der Gründung bis zum Exit.
Ja. SOCIMIs unterliegen einem IS-Satz von 0 %, sofern 80 % der Mieteinnahmen ausgeschüttet werden, was sie zu effizienten Vehikeln für Immobilieninvestitionen macht. Die Anteilseigner werden jedoch auf Dividenden besteuert und das Regime hat strenge Compliance-Anforderungen. Wir beraten zur Einrichtung und laufenden steuerlichen Compliance von SOCIMIs mit Vermögenswerten in Madrid und anderen Regionen.
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Sind Ihre Verrechnungspreispositionen auf dem von der AEAT geforderten Niveau dokumentiert?

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