Was ist das Beckham-Gesetz? 24 % Pauschalsteuer für nach Spanien ziehende Fachkräfte
Was ist das Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF): 24 % Pauschalsteuersatz, Voraussetzungen, Formular 149, Formular 151, Familienerweiterung und Vergleich mit der regulären Einkommensteuer in Spanien. Leitfaden 2026.
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Das Problem
Die meisten internationalen Fachkräfte, die einen Umzug nach Spanien planen, wissen nicht, dass es eine rechtlich anerkannte Alternative zur regulären spanischen Einkommensteuer (IRPF) gibt, die ihre Steuerlast nahezu halbieren kann. Das Beckham-Gesetz — der populäre Name für das Sonderregime für Entsandte gemäß Artikel 93 LIRPF — ermöglicht es qualifizierten Personen, bis zu sechs Jahre lang einen Pauschalsteuersatz von 24 % zu zahlen, ohne ausländische Einkunftsquellen in Spanien versteuern zu müssen. Entscheidend ist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden — versäumt man diese Frist, ist die Möglichkeit dauerhaft verwirkt.
Unsere Lösung
BMC erklärt detailliert, was das Beckham-Gesetz ist, für wen es gilt, welche Vor- und Nachteile es hat und wie der Antrag korrekt gestellt wird. Nach diesem Leitfaden steht Ihnen unser Steuerteam für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.
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Was ist das Beckham-Gesetz?
Das Beckham-Gesetz ist der populäre Name für das spanische Sondersteuerregime für Entsandte, formal geregelt in Artikel 93 des Gesetzes 35/2006 über die persönliche Einkommensteuer (LIRPF), Referenz BOE-A-2006-20764, und grundlegend reformiert durch das Gesetz 28/2022 zur Förderung des Start-up-Ökosystems (BOE-A-2022-21739), auch bekannt als Start-up-Gesetz.
Der Name leitet sich von Fußballer David Beckham ab, der 2003 zu Real Madrid wechselte und damals eine frühere Version desselben Regimes nutzte. Seither ist die Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch verankert geblieben, obwohl das Regime mehrfach reformiert und ausgeweitet wurde. Seit der Reform von 2022 gilt es für eine erheblich breitere Gruppe von Fachkräften als die ursprüngliche Version — darunter nun auch Telearbeitnehmer und Start-up-Gründer.
Konkret ermöglicht das Beckham-Gesetz Personen, die aufgrund eines beruflichen Umzugs ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien begründen, für bis zu sechs Jahre einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Einkünfte bis zu 600.000 € zu wählen, ohne ausländische Einkünfte in die spanische Steuerbasis einbeziehen zu müssen.
Die fünf Kernelemente des Regimes
1. Pauschalsteuersatz von 24 % (47 % darüber)
Die ersten 600.000 € der jährlichen spanischen Steuerbemessungsgrundlage werden zum Pauschalsteuersatz von 24 % besteuert. Der Betrag über dieser Schwelle wird mit 47 % besteuert. Dies steht in starkem Kontrast zum progressiven IRPF-System, bei dem der Spitzensteuersatz von 47 % bereits ab vergleichsweise moderaten Einkommen greift — und in einigen Autonomen Gemeinschaften 50 % übersteigen kann.
Für eine Fachkraft mit 150.000 € Jahreseinkommen liegt der Effektivsteuersatz unter dem Beckham-Regime bei etwa 24 %, gegenüber 36–40 % unter dem regulären IRPF — eine potenzielle jährliche Ersparnis von 18.000 bis 24.000 €.
2. Dauer von bis zu sechs Jahren
Das Regime gilt für das Steuerjahr, in dem der Steuerpflichtige den steuerlichen Wohnsitz in Spanien begründet, sowie für die fünf folgenden Steuerjahre, solange die steuerliche Ansässigkeit in Spanien erhalten bleibt (Art. 93.1 LIRPF). Verliert der Steuerpflichtige die Ansässigkeit in einem Jahr, scheidet er ab diesem Zeitpunkt aus dem Regime aus.
3. Fünf Jahre Nicht-Ansässigkeit vor dem Umzug
Für den Zugang zum Regime darf der Steuerpflichtige in keinem der fünf Steuerjahre vor dem Umzugsjahr steuerlich in Spanien ansässig gewesen sein. Ein Steuerpflichtiger, der vor zehn Jahren in Spanien lebte, kann das Regime unproblematisch beantragen. Wer vor vier Jahren in Spanien lebte, erfüllt die Voraussetzungen nicht.
4. Ausländische Einkünfte außerhalb Spaniens Steuerbasis
Während der gesamten Geltungsdauer des Regimes werden ausländische Einkünfte — Dividenden aus ausländischen Aktien, Zinsen aus ausländischen Bankkonten, Kapitalgewinne aus nicht in Spanien belegenem Immobilieneigentum — nicht in Spanien besteuert. Diese Befreiung kann einen erheblichen Vorteil für Personen mit bedeutendem ausländischen Vermögen oder passiven Auslandseinkünften darstellen.
Die relevante Ausnahme betrifft im Ausland erzielte Arbeitseinkommen, wenn sie aus der Haupttätigkeit des Steuerpflichtigen resultieren: Diese fließen in die spanische Steuerbasis ein, jedoch nur zum Pauschalsteuersatz von 24 %.
5. Formular 149 binnen sechs Monaten — ohne Ausnahme
Die Option für das Regime wird durch Einreichung von Formular 149 beim spanischen Finanzamt (AEAT) ausgeübt. Die Frist beträgt sechs Kalendermonate ab Beginn der Tätigkeit in Spanien (oder ab der Anmeldung bei der Sozialversicherung, wenn diese früher liegt). Diese Frist ist absolut und nicht verlängerbar: Ihre Versäumung führt zum dauerhaften und unwiederbringlichen Verlust des Zugangs zum Regime für diesen Umzug.
Nach der Genehmigung der Option reicht der Steuerpflichtige jährlich Formular 151 statt Formular 100 als jährliche IRPF-Erklärung ein.
Wer profitiert am meisten vom Beckham-Gesetz?
Das Beckham-Regime ist besonders vorteilhaft für:
- Führungskräfte und leitende Angestellte, die nach Spanien entsandt werden, mit Einkünften zwischen 80.000 € und mehreren Millionen Euro
- Digitale Nomaden, die für ausländische Unternehmen tätig bleiben und ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen (berechtigt seit dem Gesetz 28/2022)
- Unternehmer mit Start-up-Visum, die noch keine bedeutenden spanischen Einkünfte haben, aber über Vermögen und Investitionen im Ausland verfügen
- Verwaltungsratsmitglieder spanischer Gesellschaften ohne Mehrheitsbeteiligung
Familienerweiterung
Das Gesetz 28/2022 hat die Möglichkeit eingeführt, das Regime auf Ehegatten und Kinder unter 25 Jahren auszudehnen, die gleichzeitig umziehen. Familienangehörige müssen die Fünf-Jahres-Voraussetzung der vorherigen Nicht-Ansässigkeit individuell erfüllen und ihren eigenen Antrag beim AEAT stellen.
Normative Grundlagen
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| Art. 93 LIRPF (Gesetz 35/2006, BOE-A-2006-20764) | Sonderregime für Entsandte |
| Gesetz 28/2022 (BOE-A-2022-21739) | Ausweitung auf digitale Nomaden, Start-ups und Familie |
| Art. 113–119 RIRPF (RD 439/2007) | Voraussetzungen, Fristen und Verfahren Formular 149 |
| Formular 149 | Optionserklärung für das Regime |
| Formular 151 | Jährliche IRPF-Erklärung unter dem Beckham-Regime |
Möchten Sie nach diesem Leitfaden weitergehen? Lesen Sie unseren vollständigen Beckham-Gesetz-Leitfaden 2026, prüfen Sie die Kosten des Antragsverfahrens oder sprechen Sie mit unserem Steuerteam für eine unverbindliche Erstbewertung Ihrer Situation.
Was als Nächstes kommt
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Prüfen und optimieren Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Einreise: Entsendungsklauseln, geldwerte Vorteile und Beckham-Schutz.
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Verwalten Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien koordiniert mit dem Sondersteuerregime.
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RSUs und Aktienoptionen: Besteuerung
Versteuern Sie Aktienoptionen und Kapitalbeteiligungspläne korrekt als Entsandter unter dem Beckham-Gesetz.
Häufig gestellte Fragen
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