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Insolvenzregister Spanien: Vollständiger Leitfaden (Registro Público Concursal)

Thema: insolvenzregister spanien

Das Registro Público Concursal ist das offizielle spanische Insolvenzregister. Kostenlose Abfrage, Art. 198 TRLC, Eintragsarten, Verbleibdauer und Unterschied zum Registro Mercantil erklärt.

4 Min. Lesezeit

Das Registro Público Concursal ist das offizielle Insolvenzregister Spaniens. Es ist das zentrale Instrument zur öffentlichen Transparenz im Insolvenzrecht und ermöglicht jedermann — Gläubigern, Schuldnern, Rechtsanwälten und Dritten — die kostenlose und registrierungsfreie Abfrage des aktuellen Status eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahrens.

Rechtliche Grundlage

Das Registro Público Concursal ist in Art. 198 bis 202 TRLC (Texto Refundido de la Ley Concursal, Real Decreto Legislativo 1/2020) geregelt. Es wird vom Ministerio de Justicia betrieben und ist über das Portal publicidadconcursal.es zugänglich.

Die Rechtspflicht zur Eintragung trifft den Konkursverwalter (Administrador Concursal) und das Insolvenzgericht, nicht den Schuldner.

Abfrage: Kostenlos und ohne Registrierung

Das Register ist vollständig öffentlich und ohne Zugangsbeschränkungen abfragbar:

  • URL: publicidadconcursal.es
  • Suchmöglichkeiten:
    • Name der natürlichen oder juristischen Person
    • NIF (Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen) oder CIF (für juristische Personen)
    • NRC (Número de Registro Concursal — Verfahrensnummer)
    • Gericht und Verfahrensnummer

Die Abfrage ist anonym — der Abfragende hinterlässt keine Spuren im System.

Was enthält das Register?

Das Registro Público Concursal enthält für jedes Verfahren:

Konkursverfahren (Concurso de Acreedores)

PhaseEingetragene Information
EröffnungBeschluss des Insolvenzgerichts, Datum, Gericht, Benennung des Insolvenzverwalters
Masse-InventarZusammenfassung der Aktiva und Passiva (keine Detailangaben)
GläubigerversammlungErgebnis der Abstimmung über den Schuldenbereinigungsplan (Convenio)
LiquidationsphaseBeginn der Liquidation, wesentliche Verwertungsmaßnahmen
Abschluss (Conclusión)Grund des Abschlusses (Convenio erfüllt, Masselosigkeit, vollständige Befriedigung)

Restschuldbefreiungsverfahren (PAED und EPI)

PhaseEingetragene Information
Antrag PAEDDatum der Antragstellung
EröffnungBeschluss und Benennung des Verwalters
Exoneration (EPI)Datum und Umfang der erteilten Restschuldbefreiung
Überwachungsfrist5-Jahres-Zeitraum (Art. 498 TRLC), Enddatum
WiderrufFalls die Exoneration widerrufen wird

Verbleibdauer der Einträge

Die Frage, wie lange ein Eintrag im Insolvenzregister sichtbar bleibt, ist für Schuldner von großer praktischer Bedeutung:

  • Laufende Verfahren: Alle Einträge sind vollständig sichtbar, solange das Verfahren andauert
  • Nach Verfahrensabschluss (Conclusión del Concurso): Einträge werden grundsätzlich nach Verfahrensende aus der öffentlichen Suche entfernt
  • EPI-Überwachungsfrist: Einträge zur erteilten Restschuldbefreiung und zur laufenden Überwachungsfrist bleiben für die Dauer der 5 Jahre nach EPI-Erteilung sichtbar (Art. 498 TRLC)
  • Nach Ende der Überwachungsfrist: Der Eintrag wird aus dem öffentlichen Register gelöscht

Wichtig: Das Ende der Überwachungsfrist und die Löschung aus dem Registro Público Concursal bedeuten nicht automatisch die Löschung aus privaten Bonitätsdateien wie ASNEF oder RAI. Diese folgen eigenen Fristen und Regeln.

Unterschied zum Registro Mercantil

Ein häufiges Missverständnis: Das Registro Público Concursal und das Registro Mercantil sind zwei vollständig getrennte Register mit unterschiedlichen Funktionen.

AspektRegistro Público ConcursalRegistro Mercantil
ZweckInsolvenz- und RestschuldbefreiungsverfahrenHandelsrechtliche Eintragungen
InhaltVerfahrensphasen, Insolvenzverwalter, ExonerationGesellschaftsgründung, Satzungen, Geschäftsführer, Jahresabschlüsse
BetreiberMinisterio de JusticiaRegistradores de la Propiedad y Mercantil
KostenKostenlosKostenpflichtige Auszüge
Natürliche PersonenJa (Privatpersonen im Insolvenzverfahren)Nur Kaufleute (Autónomos)

Für eine vollständige Due-Diligence-Prüfung eines Unternehmens empfiehlt es sich, beide Register zu konsultieren: das Registro Mercantil für gesellschaftsrechtliche Informationen und das Registro Público Concursal für Insolvenzinformationen.

Praktische Anwendungsfälle

Für Gläubiger

  • Überprüfung, ob ein Schuldner ein Insolvenzverfahren eingeleitet hat, bevor eine Klage erhoben wird
  • Nachverfolgung des Verfahrensstatus eines bekannten Schuldners
  • Feststellung, ob eine Restschuldbefreiung bereits erteilt wurde (was die Vollstreckbarkeit von Forderungen beeinflussen kann)

Für potenzielle Geschäftspartner

  • Überprüfung der Bonität und des Insolvenzstatus eines Unternehmens vor Vertragsabschluss
  • Identifikation von Unternehmen in laufender Liquidation, bevor Anzahlungen geleistet werden

Für den Schuldner selbst

  • Überprüfung, welche Informationen über das eigene Verfahren öffentlich einsehbar sind
  • Kontrolle, ob ein abgeschlossenes Verfahren korrekt als beendet eingetragen wurde
  • Dokumentation des Endes der Überwachungsfrist für die Kreditwiedereingliederung

Fehler bei der Registerabfrage vermeiden

  • Name vs. NIF: Namensabfragen können bei häufigen Namen mehrere Ergebnisse liefern. Die Suche nach NIF/CIF liefert exakte Treffer
  • Gelöschte Einträge: Kein Suchergebnis bedeutet nicht zwingend, dass nie ein Verfahren stattgefunden hat — abgeschlossene Verfahren werden nach einiger Zeit aus der öffentlichen Suche entfernt
  • PAED vs. Concurso: Das Register unterscheidet zwischen dem außergerichtlichen PAED und dem Konkursverfahren — beide sind separat aufgeführt

Hinweis für deutsche Unternehmen mit Spanien-Engagement

Für deutsche Unternehmen mit spanischen Kunden, Lieferanten oder Tochtergesellschaften ist das Registro Público Concursal ein kostenloses Frühwarnsystem. Eine routinemäßige Abfrage vor größeren Zahlungsfreigaben oder Vertragsabschlüssen ist einfach und risikoreduzierend.

Im Rahmen des EU-Insolvenzrechts (EuInsVO, Verordnung (EU) 2015/848) sind spanische Insolvenzeröffnungen mit unmittelbarer Wirkung in Deutschland anzuerkennen — eine frühzeitige Kenntnis des spanischen Verfahrens ist daher auch für deutsche Gläubiger direkt relevant.

BMC berät Unternehmen und Privatpersonen bei der Analyse von Insolvenzregister-Einträgen und deren Auswirkungen auf laufende oder geplante Rechtsgeschäfte.

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