Was ist der Impuesto sobre el Patrimonio?
Der Impuesto sobre el Patrimonio (IP) ist eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen natürlicher Personen, die in Spanien ansässig sind, bewertet zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Das Nettovermögen berechnet sich aus dem Gesamtvermögen (Immobilien, Bankkonten, Kapitalanlagen, Fahrzeuge, Kunstwerke, Unternehmensanteile) abzüglich der Gesamtverbindlichkeiten. Es gilt ein allgemeiner steuerfreier Betrag von 700.000 EUR sowie eine zusätzliche Freistellung von 300.000 EUR für den Hauptwohnsitz.
Die Solidaritätsabgabe (ITSGF)
Der Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas (ITSGF) wurde durch Gesetz 38/2022 als Reaktion auf die vollständige Bonifikation der regionalen Vermögensteuer in Madrid und Andalusien eingeführt. Er gilt für Nettovermögen über 3 Mio. EUR mit Steuersätzen von 1,7 % bis 3,5 %, wobei die regionale Vermögensteuerschuld vom ITSGF-Betrag abgezogen wird. Das Verfassungsgericht hat seine Rechtsgültigkeit 2023 bestätigt.
Regionale Unterschiede
- Madrid und Andalusien: 100 % Bonifikation der Vermögensteuer (ITSGF gilt jedoch als nationaler Mindestbetrag)
- Katalonien: Steuersätze von 0,21 % bis 2,75 %
- Baskenland und Navarra: Eigene Foralregelungen mit eigenen Bestimmungen
- Übrige Gemeinschaften: Variierende Steuersätze und Vergünstigungen, häufig geändert
Wichtige Steuerbefreiungen
- Familienunternehmensanteile: qualifizierende Beteiligungen, bei denen der Inhaber Leitungsfunktionen ausübt
- Kulturgüter, die bei Behörden registriert sind
- Rentenansprüche
- Haushaltsgesamt bis zu 3 % des Nettovermögens
- Hauptwohnsitz bis zu 300.000 EUR
Planungsüberlegungen
Zu den Planungsstrategien gehören Familienholding-Strukturen, die für das Unternehmensprivileg qualifizieren, die Wohnsitzplanung unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede, die Koordination mit Einkommensteuer und Erbschaftsteuer für eine ganzheitliche Vermögensoptimierung sowie eine sorgfältige Analyse der Beckham-Gesetz-Wechselwirkungen für Inpatriates.