Wirtschaftsglossar
Plusvalía Municipal (Spanische kommunale Grundwertzuwachssteuer)
Die Plusvalía Municipal ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die spanische Steuer auf den Wertzuwachs von Stadtgrundstücken (IIVTNU), eine Lokalsteuer, die den Wertzuwachs von Stadtgrundstücken zwischen dem Erwerbsdatum und dem Übertragungsdatum besteuert. Sie wird beim Verkauf, der Schenkung oder Erbschaft von städtischen Grundstücken ausgelöst und von der Gemeinde verwaltet, in der das Grundstück liegt.
SteuernWas ist die Plusvalía Municipal?
Die Plusvalía Municipal, offiziell als Steuer auf den Wertzuwachs von Stadtgrundstücken (IIVTNU) bezeichnet, ist eine Lokalsteuer, die den Wertzuwachs von Stadtgrundstücken von der Erwerbszeit bis zur Übertragungszeit besteuert. Sie gilt beim Verkauf, der Schenkung oder Erbschaft jeder städtischen Immobilie (Wohneinheiten, Gewerbeflächen, Garagen, Baugrundstücke).
Sie wird von der Gemeinde verwaltet und erhoben, in der das Grundstück liegt, nicht von der nationalen Steuerbehörde. Ihre Regelung findet sich im konsolidierten Text des Gesetzes über lokale Steuerbehörden (RDL 2/2004) und wurde im November 2021 nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, das die frühere Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärte, grundlegend reformiert.
Berechnungsmethoden in Kraft seit 2021
Nach der durch das Königliche Gesetzesdekret 26/2021 eingeführten Reform gibt es zwei alternative Methoden, und der Steuerpflichtige kann die günstigere wählen:
Objektive Methode (Koeffizienten) Der steuerpflichtige Wertzuwachs wird berechnet, indem der katasterliche Grundstückswert zum Zeitpunkt der Übertragung mit einem von der Gemeinde genehmigten Koeffizienten multipliziert wird, der auf der Haltedauer basiert. Das Ergebnis wird mit dem kommunalen Steuersatz multipliziert (gesetzliches Maximum: 30 %).
Reale Methode (tatsächlicher Gewinn) Der steuerpflichtige Wertzuwachs ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Erwerbspreis, gewichtet nach dem Anteil des katasterlichen Grundstückswerts am Gesamtkatasterwert (Grund + Gebäude). Dies ist günstiger, wenn der tatsächliche Gewinn niedriger ist als der nach der objektiven Methode berechnete.
Keine tatsächliche Wertsteigerung Wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Wertsteigerung stattgefunden hat (Verkaufspreis entspricht dem Erwerbspreis oder liegt darunter), gibt es keinen steuerpflichtigen Tatbestand und die Steuer wird nicht ausgelöst. Der Steuerpflichtige muss Belege vorlegen.
Wer ist zahlungspflichtig?
- Bei entgeltlichen Übertragungen (Verkäufe): der Verkäufer oder Übertragende.
- Bei unentgeltlichen Übertragungen (Erbschaften, Schenkungen): der Erwerber (Erbe oder Beschenkter).
- Nichtansässige in Spanien unterliegen der Steuer in gleicher Weise, wenn sie städtisches Grundstück in spanischem Hoheitsgebiet übertragen.
Anmeldungs- und Zahlungsfristen
- Übertragungen unter Lebenden (Verkäufe, Schenkungen): 30 Werktage ab dem Datum der Urkunde.
- Übertragungen von Todes wegen (Erbschaften): 6 Monate ab dem Todestag (verlängerbar auf 1 Jahr).
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen, die Immobilienvermögen verwalten oder Grundstückstransaktionen durchführen, müssen die Plusvalía Municipal als Teil der Transaktionskosten einkalkulieren. Bei Unternehmensumstrukturierungen im Rahmen des steuerlichen Neutralitätsregimes empfiehlt sich eine Prüfung, ob die Einbringung von Grundstücken nach Artikel 22 des Gesetzes über lokale Steuerbehörden von der IIVTNU befreit sein kann.
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt die Plusvalía Municipal beim Verkauf einer Immobilie in Spanien?
Wie lautet die Zahlungsfrist für die Plusvalía Municipal nach einem Immobilienverkauf?
Kann ich die Zahlung der Plusvalía Municipal vermeiden, wenn ich meine Immobilie mit Verlust verkauft habe?
Welche zwei Berechnungsmethoden stehen nach der Reform 2021 für die Plusvalía Municipal zur Verfügung?
Ist die Plusvalía Municipal für Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerzwecke abzugsfähig?
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