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Steuer- und Rechtsglossar Steuer

Modelo 151 (Beckham-Gesetz Jahreserklärung)

Das Modelo 151 ist die jährliche Steueranlage, die Steuerpflichtige unter dem spanischen Sonderregime für Impatriierte (Beckham-Gesetz, Art. 93 LIRPF) für jedes Geltungsjahr des Regimes einreichen müssen. Es ersetzt das Standard-IRPF-Formular 100 und bildet die Besteuerung mit einem Pauschalsteuersatz von 24 Prozent auf spanische Einkünfte bis zu 600.000 EUR jährlich ab. Die Abgabefrist ist dieselbe wie für die allgemeine IRPF: vom 2. April bis zum 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.

Das Modelo 151 ist die jährliche Steueranlage, die Steuerpflichtige unter dem spanischen Sonderregime für Impatriierte (Beckham-Gesetz, Art. 93 LIRPF) für jedes Geltungsjahr des Regimes einreichen müssen. Es ersetzt das Standard-IRPF-Formular 100 und bildet die Besteuerung mit einem Pauschalsteuersatz von 24 Prozent auf spanische Einkünfte bis zu 600.000 EUR jährlich ab. Die Abgabefrist ist dieselbe wie für die allgemeine IRPF: vom 2. April bis zum 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.

In der Praxis

Was ist das Modelo 151

Das Modelo 151 ist das offizielle Jahressteuererklärungsformular für Steuerpflichtige, die dem Sonderregime für Impatriierte gemäß Artikel 93 LIRPF unterliegen, für jedes Jahr, in dem das Regime gilt. Es handelt sich um die Einkommensteuererklärung der nach Spanien umgezogenen Arbeitnehmer (allgemein als “Beckham-Gesetz“-Steuerpflichtige bezeichnet).

Sein Format und seine Bestimmungen sind derzeit durch die Verordnung HFP/1338/2023 und deren jährliche Aktualisierungen geregelt. Es ist kein reines Nichtresidentensteuerformular, sondern ein Sonderregime innerhalb der IRPF mit einer der Nichtresidentenbesteuerung angenäherten Besteuerung.

Wer muss das Formular einreichen

Das Modelo 151 müssen alle Steuerpflichtigen einreichen, die für das Sonderregime optiert haben (über das Modelo 149) und deren Option von der AEAT akzeptiert wurde. Das Regime kann für bis zu sechs Steuerjahre gelten (das Ankunftsjahr und die folgenden fünf).

Inhalt und Besteuerung

Das Modelo 151 erfasst:

  • Arbeitseinkünfte spanischer Herkunft, die bis zu 600.000 EUR jährlich mit 24 Prozent besteuert werden (47 Prozent über diesem Betrag)
  • Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne spanischer Herkunft, die nach den Sparsätzen der IRNR besteuert werden (19-28 %)
  • Ausländische Einkünfte, die in der Regel nicht enthalten sind, da sie unter dem Sonderregime befreit sind

Abgabefrist und -form

Das Modelo 151 muss im selben Zeitraum wie die reguläre IRPF eingereicht werden: vom 2. April bis zum 30. Juni des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahres. Die elektronische Einreichung ist verpflichtend.

Modelo 149 vs. Modelo 151

Das Modelo 149 ist das Optionsformular für das Sonderregime, das innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Tätigkeit in Spanien eingereicht werden muss. Das Modelo 151 ist die jährliche Steuererklärung, die während der gesamten Dauer des Regimes jährlich eingereicht wird.

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