Das Modell 149 ist das amtliche Formular der spanischen Steuerbehörde AEAT, mit dem ein Steuerpflichtiger, der nach Spanien zugezogen ist, die Option auf das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer (régimen especial de trabajadores desplazados, Art. 93 LIRPF — bekannt als Beckham-Gesetz) ausübt. Es muss innerhalb von sechs Monaten ab der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung eingereicht werden. Eine verspätete Einreichung führt zum unwiderruflichen Verlust des Regimes.
In der Praxis
Was ist Modell 149?
Das Modell 149 ist das amtliche Formular der AEAT (spanische Steuerbehörde), mit dem ein Steuerpflichtiger, der seinen steuerlichen Wohnsitz aus beruflichen Gründen nach Spanien verlegt hat, die Option auf das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer (régimen especial de trabajadores desplazados, Art. 93 LIRPF) — bekannt als Beckham-Gesetz — ausübt.
Ohne Einreichung des Modells 149 innerhalb der Frist kann das Regime nicht in Anspruch genommen werden; der Steuerpflichtige unterliegt dem progressiven IRPF mit Steuersätzen bis 47 %.
Was das Regime bietet
Unter dem Beckham-Regime zahlt der Berechtigte:
- Einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Arbeits- und Aktivitätseinkünfte bis 600.000 € pro Jahr (47 % auf den übersteigenden Betrag).
- Die meisten ausländischen Einkünfte sind von der spanischen Besteuerung befreit.
- Das Regime gilt für das Zuzugsjahr und die folgenden fünf Steuerjahre (sechs Steuerjahre insgesamt).
Kritische Frist: Sechs Monate ab SS-Anmeldung
Das Modell 149 muss innerhalb von sechs Monaten ab der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung eingereicht werden. Diese Frist ist absolut und nicht verlängerbar — die AEAT akzeptiert unter keinen Umständen verspätete Anträge.
Berechtigte Personengruppen (nach Gesetz 28/2022)
| Szenario | Voraussetzung |
|---|---|
| Arbeitnehmer (cuenta ajena) | Arbeitsvertrag mit in Spanien tätiger Gesellschaft |
| Geschäftsführer | Bestellung als Geschäftsführer einer nicht ansässigen Gesellschaft |
| Unternehmer | ENISA/EOI-zertifiziertes innovatives Projekt |
| Digitaler Nomade | Fernarbeit im Rahmen des Gesetzes 28/2022 |
| Hochqualifizierte Fachkraft | Dienstleistungen an in Spanien ansässige Einheiten |
In allen Fällen darf der Antragsteller in den fünf Steuerzeiträumen vor dem Zuzug nicht steuerlich in Spanien ansässig gewesen sein.
Einreichung
Modell 149 wird ausschließlich online über die elektronische Plattform der AEAT eingereicht (digitales Zertifikat oder Cl@ve PIN erforderlich). Der Antrag muss mit den Nachweisdokumenten des jeweiligen Anwendungsfalls (Arbeitsvertrag, Bestellungsurkunde, Projektbescheinigung) und dem Datum der SS-Anmeldung versehen sein. Nach Prüfung erteilt die AEAT eine formale Anerkennung des Sonderregimes für die sechsjährige Laufzeit.