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Wirtschaftsglossar

Visum für digitale Nomaden in Spanien (Visa Nómada Digital)

Das spanische Visum für digitale Nomaden (Visa para Teletrabajadores de Carácter Internacional) ist eine Aufenthaltserlaubnis, die durch das Startup-Gesetz (Ley 28/2022) eingeführt wurde und Nicht-EU-Staatsangehörigen, die remote für außerhalb Spaniens ansässige Unternehmen arbeiten, erlaubt, legal in Spanien zu leben und zu arbeiten. Inhaber profitieren von einem günstigen pauschalen Einkommensteuersatz von 24 % im Rahmen eines modifizierten Ley-Beckham-Regimes für bis zu fünf Jahre.

Steuern

Was ist das Visum für digitale Nomaden?

Spaniens Visum für digitale Nomaden — formal die autorización de residencia para teletrabajadores de carácter internacional — wurde durch Artikel 67 der Ley 28/2022 de fomento del ecosistema de empresas emergentes (Startup-Gesetz) geschaffen und trat im Januar 2023 in Kraft. Es richtet sich speziell an Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, die digital und remote für überwiegend außerhalb Spaniens ansässige Unternehmen oder Kunden arbeiten.

Das Visum schließt eine Lücke, die digitale Arbeitnehmer bisher in einer rechtlichen Grauzone ließ: Inhaber von Standard-Touristenvisa war es technisch verboten, während ihres Aufenthalts in Spanien zu arbeiten, auch für rein ausländische Arbeitgeber. Das Visum für digitale Nomaden bietet einen Rechtsrahmen für Remote-Arbeit und enthält einen erheblichen Steueranreiz — Zugang zu einer modifizierten Version des Ley-Beckham-Regimes.

Zwei Einreisewege

  1. Langzeitvisum (Visado de larga duración): Bei einem spanischen Konsulat im Heimatland des Antragstellers vor der Einreise nach Spanien beantragt. Gültig für ein Jahr, danach muss der Inhaber es in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln.

  2. Aufenthaltserlaubnis (Autorización de residencia): Bei der Einheit für große Unternehmen und strategische Gruppen (Unidad de Grandes Empresas, UGE) oder einem provinziellen Ausländeramt beantragt, wenn der Antragsteller bereits legal in Spanien ist. Erste Genehmigung gilt drei Jahre.

Zulässigkeitsvoraussetzungen

Antragsteller müssen nachweisen:

  • Nicht-EU-Staatsangehörigkeit
  • Remote-Arbeitsverhältnis: Mindestens 80 % der Berufstätigkeit muss remote für außerhalb Spaniens ansässige Unternehmen oder Kunden erfolgen
  • Einkommensschwelle: Mindestens 200 % des SMI (ca. 27.200 €/Jahr netto)
  • Strafrechtliches Führungszeugnis: Keine Verurteilungen in den letzten fünf Jahren
  • Krankenversicherung: Öffentliche oder private Krankenversicherung
  • Unterkunft in Spanien

Der Steuervorteil: Modifiziertes Ley-Beckham-Regime

Das attraktivste Element für Gutverdiener ist der Zugang zum Sonderregime für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer (Régimen Especial de Trabajadores Desplazados), bekannt als Ley Beckham:

  • Pauschalsatz von 24 % auf Beschäftigungs- oder Berufseinkünfte bis zu 600.000 €
  • Satz von 47 % auf Einkünfte über 600.000 €
  • Keine Verpflichtung zur Deklaration weltweiter Vermögenswerte auf Modelo 720
  • Keine Vermögensteuer auf ausländische Vermögenswerte
  • Das Regime gilt bis zu fünf Jahre

Vergleich mit dem Goldenen Visum

MerkmalVisum für digitale NomadenGoldenes Visum
ZielgruppeRemote-Arbeitnehmer, FreiberuflerPassive Investoren
EinkommensquelleBeschäftigungs-/BerufseinkünfteKapitalerträge, Investitionserträge
MindestinvestitionKeine (nur Einkommensschwelle)500.000 € Immobilien (oder Alternativen)
SteuerregimeLey Beckham (24 % Pauschalsatz)Standard-IRPF (progressiv, bis 47 %)

Hinweis: Spanien hat das Goldene Visum für Immobilieninvestoren mit Wirkung April 2025 abgeschafft. Das Visum für digitale Nomaden bleibt aktiv.

Wie BMC helfen kann

Unser Einwanderungs- und Steuerteam bietet einen integrierten Service für Antragsteller des Visums für digitale Nomaden: Vorbereitung des Visum- oder Aufenthaltserlaubnisantrags, Registrierung bei der AEAT als spanischer Steuerpflichtiger, Einreichung der Ley-Beckham-Wahl (Modelo 149) und Beratung zur Autónomo-Registrierung und Sozialversicherungspflichten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Einkommensanforderung für das spanische Visum für digitale Nomaden?
Antragsteller müssen ein Einkommen von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (Salario Mínimo Interprofesional, SMI) nachweisen. Bei einem SMI von 1.134 €/Monat im Jahr 2024 bedeutet dies ein monatliches Mindestnettoeinkommen von ca. 2.268 € (ca. 27.200 €/Jahr) aus Remote-Arbeit oder freiberuflichen Tätigkeiten.
Können Freiberufler (Autónomos) das Visum für digitale Nomaden beantragen?
Ja. Freiberufler und Selbstständige können einen Antrag stellen, sofern sie nachweisen können, dass mindestens 80 % ihres Berufseinkommens von außerhalb Spaniens ansässigen Kunden stammen. Spanische Kunden dürfen nicht mehr als 20 % des Gesamteinkommens ausmachen.
Wie lange gilt das Visum für digitale Nomaden?
Die erste Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr (oder drei Jahre, wenn der Antragsteller Spanien mit einem längerfristigen Visum betritt) gewährt. Sie kann in Zweijahresschritten verlängert werden, und nach fünf Jahren kann der Inhaber einen Daueraufenthalt beantragen.
Gewährt das Visum für digitale Nomaden automatisch Zugang zum Ley-Beckham-Steuerregime?
Inhaber des Visums für digitale Nomaden können das Sonderregime für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer (Ley Beckham) bei der AEAT beantragen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Visums oder dem Erreichen der spanischen Steuerpflicht gestellt werden. Bei Genehmigung gilt der 24%-Pauschalsatz für spanische Beschäftigungs- und Berufseinkünfte bis zu fünf Jahre.
Können Familienmitglieder dem Hauptantragsteller folgen?
Ja. Das Visum für digitale Nomaden erlaubt dem Inhaber, Familiennachzug für den Ehegatten oder eingetragenen Partner und unterhaltsberechtigte Kinder zu beantragen. Diese dürfen auch in Spanien arbeiten, vorbehaltlich der normalen Arbeitsmarktbedingungen.
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