Was ist das Visum für digitale Nomaden?
Spaniens Visum für digitale Nomaden — formal die autorización de residencia para teletrabajadores de carácter internacional — wurde durch Artikel 67 der Ley 28/2022 de fomento del ecosistema de empresas emergentes (Startup-Gesetz) geschaffen und trat im Januar 2023 in Kraft. Es richtet sich speziell an Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, die digital und remote für überwiegend außerhalb Spaniens ansässige Unternehmen oder Kunden arbeiten.
Das Visum schließt eine Lücke, die digitale Arbeitnehmer bisher in einer rechtlichen Grauzone ließ: Inhaber von Standard-Touristenvisa war es technisch verboten, während ihres Aufenthalts in Spanien zu arbeiten, auch für rein ausländische Arbeitgeber. Das Visum für digitale Nomaden bietet einen Rechtsrahmen für Remote-Arbeit und enthält einen erheblichen Steueranreiz — Zugang zu einer modifizierten Version des Ley-Beckham-Regimes.
Zwei Einreisewege
-
Langzeitvisum (Visado de larga duración): Bei einem spanischen Konsulat im Heimatland des Antragstellers vor der Einreise nach Spanien beantragt. Gültig für ein Jahr, danach muss der Inhaber es in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln.
-
Aufenthaltserlaubnis (Autorización de residencia): Bei der Einheit für große Unternehmen und strategische Gruppen (Unidad de Grandes Empresas, UGE) oder einem provinziellen Ausländeramt beantragt, wenn der Antragsteller bereits legal in Spanien ist. Erste Genehmigung gilt drei Jahre.
Zulässigkeitsvoraussetzungen
Antragsteller müssen nachweisen:
- Nicht-EU-Staatsangehörigkeit
- Remote-Arbeitsverhältnis: Mindestens 80 % der Berufstätigkeit muss remote für außerhalb Spaniens ansässige Unternehmen oder Kunden erfolgen
- Einkommensschwelle: Mindestens 200 % des SMI (ca. 27.200 €/Jahr netto)
- Strafrechtliches Führungszeugnis: Keine Verurteilungen in den letzten fünf Jahren
- Krankenversicherung: Öffentliche oder private Krankenversicherung
- Unterkunft in Spanien
Der Steuervorteil: Modifiziertes Ley-Beckham-Regime
Das attraktivste Element für Gutverdiener ist der Zugang zum Sonderregime für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer (Régimen Especial de Trabajadores Desplazados), bekannt als Ley Beckham:
- Pauschalsatz von 24 % auf Beschäftigungs- oder Berufseinkünfte bis zu 600.000 €
- Satz von 47 % auf Einkünfte über 600.000 €
- Keine Verpflichtung zur Deklaration weltweiter Vermögenswerte auf Modelo 720
- Keine Vermögensteuer auf ausländische Vermögenswerte
- Das Regime gilt bis zu fünf Jahre
Vergleich mit dem Goldenen Visum
| Merkmal | Visum für digitale Nomaden | Goldenes Visum |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Remote-Arbeitnehmer, Freiberufler | Passive Investoren |
| Einkommensquelle | Beschäftigungs-/Berufseinkünfte | Kapitalerträge, Investitionserträge |
| Mindestinvestition | Keine (nur Einkommensschwelle) | 500.000 € Immobilien (oder Alternativen) |
| Steuerregime | Ley Beckham (24 % Pauschalsatz) | Standard-IRPF (progressiv, bis 47 %) |
Hinweis: Spanien hat das Goldene Visum für Immobilieninvestoren mit Wirkung April 2025 abgeschafft. Das Visum für digitale Nomaden bleibt aktiv.
Wie BMC helfen kann
Unser Einwanderungs- und Steuerteam bietet einen integrierten Service für Antragsteller des Visums für digitale Nomaden: Vorbereitung des Visum- oder Aufenthaltserlaubnisantrags, Registrierung bei der AEAT als spanischer Steuerpflichtiger, Einreichung der Ley-Beckham-Wahl (Modelo 149) und Beratung zur Autónomo-Registrierung und Sozialversicherungspflichten.