Wirtschaftsglossar
Fusionen und Übernahmen (M&A)
Fusionen und Übernahmen (M&A) bezeichnet Unternehmenstransaktionen, bei denen Unternehmen zusammengeführt (Fusion) oder ein Unternehmen von einem anderen erworben wird (Übernahme). In Spanien folgen M&A-Transaktionen einem strukturierten Prozess, der durch gesellschafts-, steuer-, wettbewerbs- und sektorspezifische Regulierungsgesetze geregelt wird, wobei die CNMV Transaktionen mit börsennotierten Unternehmen beaufsichtigt.
GesellschaftsrechtM&A in Spanien: Ein Überblick
Fusionen und Übernahmen (M&A) ist die breite Kategorie von Unternehmenstransaktionen, durch die Unternehmen zusammengeführt, Eigentum übertragen oder Strukturen umgestaltet werden. Spanien ist ein aktiver M&A-Markt: Es ist die viertgrößte Volkswirtschaft in der EU mit starkem Dealflow in Immobilien, Infrastruktur, Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen und erneuerbare Energien.
Für ausländische Investoren ist der spanische Rechts- und Regulierungsrahmen weitgehend an EU-Standards ausgerichtet, jedoch erfordern einige spanienspezifische Besonderheiten sorgfältige Navigation.
Transaktionsstruktur: Share Deal vs. Asset Deal
Die erste strategische Entscheidung in jeder spanischen M&A-Transaktion ist die Strukturierung der Akquisition:
Share Deal (Compraventa de Participaciones o Acciones)
Der Käufer erwirbt die Anteile des Zielunternehmens. Das Zielunternehmen — mit allen Vermögenswerten, Verträgen, Mitarbeitern und Verbindlichkeiten — geht unverändert auf den neuen Eigentümer über. Dies ist die häufigste Struktur.
Vorteile: Vertragsverhältnisse bestehen ununterbrochen fort; keine individuelle Übertragung von Vermögenswerten erforderlich. Nachteile: Der Käufer übernimmt alle historischen Verbindlichkeiten (einschließlich latenter Steuer- und Arbeitsverbindlichkeiten); kein Aufstocken der steuerlichen Vermögensbasis.
Asset Deal (Compraventa de Activos y Pasivos)
Der Käufer wählt und erwirbt bestimmte Vermögenswerte (und übernimmt möglicherweise bestimmte Verbindlichkeiten) anstatt das Unternehmen selbst.
Vorteile: Käufer wählt, welche Verbindlichkeiten er übernimmt; mögliche steuerliche Aufstockung von Vermögenswerten. Nachteile: Komplex — jeder Vermögenswert muss individuell übertragen werden; Mitarbeiter wechseln nach Artikel 44 des Arbeitnehmerstatuts (eine Betriebsübergangsnachfolge-Regelung mit weitreichenden Implikationen); Verträge erfordern möglicherweise die Zustimmung Dritter zur Abtretung.
Der spanische M&A-Prozess
- Anbahnung und NDA — Erstkontakt zwischen den Parteien, Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (acuerdo de confidencialidad).
- Absichtserklärung / Term Sheet (LOI/TS) — Nicht bindende Zusammenfassung wesentlicher kommerzieller Bedingungen.
- Due Diligence — Rechtliche, steuerliche, finanzielle und arbeitsrechtliche Prüfung des Zielunternehmens (siehe Due-Diligence-Glossareintrag).
- Bewertung und Verhandlung — Einigung auf den Kaufpreis und Preisanpassungsmechanismen (Completion Accounts oder Locked-Box).
- Kauf- und Verkaufsvertrag (SPA) — Der bindende Vertrag, einschließlich Garantien, Freistellungen und nachvertraglicher Vereinbarungen.
- Regulierungsgenehmigungen — Fusionskontrolle (CNMC in Spanien, Europäische Kommission für größere Deals); sektorspezifische Genehmigungen für Banken, Versicherungen, Medien, Verteidigung.
- Unterzeichnung und Closing (Firma y Cierre) — Ausführung des SPA, Kaufpreiszahlung und Übertragung von Anteilen oder Vermögenswerten.
- Post-Closing-Integration — Eintragung des Eigentümerwechsels im Handelsregister (Registro Mercantil), geschäftliche und verwaltungstechnische Mitteilungen, Integrationsplanung.
Fusionskontrolle: CNMC
Die Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC) prüft M&A-Transaktionen, die die spanischen Anmeldeschwellenwerte für Zusammenschlüsse erfüllen (im Wesentlichen: Der kombinierte spanische Umsatz der Parteien übersteigt 240 Millionen Euro, und mindestens zwei Parteien haben jeweils einen spanischen Umsatz über 60 Millionen Euro). Transaktionen, die EU-Schwellenwerte überschreiten, werden stattdessen von der Europäischen Kommission geprüft.
Steuerliche Aspekte im spanischen M&A
- Share Deal: Kapitalgewinne aus dem Anteilsverkauf können für den Verkäufer unter der Beteiligungsfreistellung befreit sein (95 % des Gewinns für qualifizierende Beteiligungen). Der Käufer erhält keine steuerliche Aufstockung.
- Asset Deal: Der Verkäufer zahlt Körperschaftsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert jedes Vermögenswerts. Der Käufer kann Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abschreiben.
- Übertragungssteuern: Share Deals sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer (ITP) befreit; Asset Deals mit Immobilien unterliegen ITP oder IVA auf den Immobilienanteil.
- Umstrukturierungsvergünstigung: Fusionen, Spaltungen und Anteilstausche können sich für Steuerneutralität nach dem Sonderfusionsregime (Kapitel VII, Titel VII des Körperschaftsteuergesetzes) qualifizieren.
Wie BMC helfen kann
Wir beraten Käufer und Verkäufer während des gesamten M&A-Prozesses: von der anfänglichen Strukturierung und Bewertung über Due Diligence, SPA-Verhandlung, Regulierungsanmeldungen bis zur Post-Closing-Integration. Unsere integrierten Rechts- und Steuerteams bieten eine einheitliche Beratungsbeziehung, die alle Dimensionen der Transaktion abdeckt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal im spanischen M&A?
Wann gilt die CNMC-Fusionskontrolle im spanischen M&A?
Welche steuerlichen Implikationen hat der Verkauf eines spanischen Unternehmens?
Wie lange dauert eine typische spanische M&A-Transaktion?
Welche M&A-Sektoren sind in Spanien am aktivsten?
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