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CSRD: Berichtspflichten in Spanien

Pflichten der CSRD-Richtlinie 2022/2464 in Spanien: welche Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024, 2025 oder 2026 berichten, ESRS-Standards, externe Prüfungsanforderungen und Sanktionen.

4 Min. Lesezeit

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD — Richtlinie 2022/2464/EU) ist das europäische Politikinstrument, das die ESG-Transparenzpflichten für europäische Unternehmen grundlegend neu gestaltet. Im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, ersetzte sie die frühere Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und erhöhte sowohl die Anzahl der erfassten Unternehmen als auch die Tiefe der geforderten Informationen exponentiell.

Was die CSRD ist und warum sie einen qualitativen Sprung gegenüber der NFRD darstellt

Die NFRD (Richtlinie 2014/95/EU) galt nur für große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern — etwa 11.700 Unternehmen in der gesamten EU. Die CSRD erweitert den Geltungsbereich auf mehr als 50.000 Unternehmen in Europa.

Die wichtigsten Unterschiede zur NFRD:

  • Harmonisierte Standards: Die CSRD verlangt die Verwendung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS), die von der Europäischen Kommission im Juli 2023 verabschiedet wurden. Diese Standards sind obligatorisch und ersetzen die früheren freiwilligen Rahmenwerke (GRI, SASB, TCFD).
  • Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihre finanziellen Ergebnisse (finanzielle Wesentlichkeit) als auch die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschen und die Umwelt (Wirkungswesentlichkeit) bewerten.
  • Obligatorische externe Prüfung: Der Nachhaltigkeitsbericht muss von einem unabhängigen externen Prüfer verifiziert werden, zunächst auf dem Niveau einer eingeschränkten Sicherheit und ab 2028 auf dem Niveau einer hinreichenden Sicherheit.
  • Integration in den Lagebericht: Nachhaltigkeitsinformationen sind kein eigenständiger Bericht, sondern ein spezifischer Abschnitt des jährlichen Lageberichts.

Anwendungsbereich in Spanien: Ein phasenweiser Zeitplan

Phase 1 — Geschäftsjahr 2024 (erster Bericht 2025): Große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bereits der NFRD unterlagen.

Phase 2 — Geschäftsjahr 2025 (erster Bericht 2026): Große Unternehmen, die keine Unternehmen des öffentlichen Interesses sind, aber zwei von drei Schwellenwerten überschreiten: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Mio. € Nettoumsatz oder mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme.

Phase 3 — Geschäftsjahr 2026 (erster Bericht 2027): KMU, die an geregelten europäischen Märkten notiert sind, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.

Nicht-EU-Unternehmen: Spanische Tochtergesellschaften von Mutterkonzernen außerhalb der EU mit mehr als 500 Mio. € EU-Umsatz unterliegen ebenfalls konsolidierten Berichtspflichten auf Gruppenebene.

Die ESRS-Standards: Struktur und wichtigste Anforderungen

Übergreifende ESRS (für alle Unternehmen anwendbar):

  • ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
  • ESRS 2: Allgemeine Offenlegungen zu Governance, Strategie, Wirkungsmanagement, Risiken und Chancen

Thematische ESRS (unterliegen der doppelten Wesentlichkeitsbewertung):

  • Umwelt: ESRS E1 (Klimawandel), E2 (Verschmutzung), E3 (Wasser und Meeresressourcen), E4 (Biodiversität), E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft)
  • Soziales: ESRS S1 (eigene Belegschaft), S2 (Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette), S3 (betroffene Gemeinschaften), S4 (Verbraucher und Endnutzer)
  • Governance: ESRS G1 (Unternehmensverhalten)

Sanktionen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Über formale Sanktionen hinaus sind die praktischen Konsequenzen der Nichteinhaltung potenziell bedeutsamer:

  • Finanzierungseinschränkung: Unternehmen ohne CSRD-konformen Bericht werden von nachhaltigen Investmentportfolios und grünen Finanzprodukten ausgeschlossen.
  • Lieferkettendruck: Große der CSRD unterliegende Unternehmen werden ESG-Informationsanforderungen an ihre Lieferanten und Subunternehmer weitergeben.
  • M&A Due Diligence: Prüfer und Investoren integrieren CSRD-Berichte in Due-Diligence-Prozesse.

Wie man sich auf die CSRD vorbereitet: Wo man anfangen soll

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Der erste Schritt ist die Identifizierung, welche Auswirkungen, Risiken und Chancen das Unternehmen in Bezug auf jeden ESRS-Standard hat.

Bestandsaufnahme vorhandener Daten. Die zweite Phase umfasst die Identifizierung, welche ESG-Daten bereits intern verwaltet werden und welche Lücken im Vergleich zu den anwendbaren ESRS-Anforderungen bestehen.

Datenerhebungs- und -verwaltungssystem. Die CSRD verlangt verifizierbare Daten. Unternehmen müssen Datenverwaltungssysteme implementieren, die Rückverfolgbarkeit und Prüfbarkeit für jeden gemeldeten Indikator ermöglichen.

Externe Prüfung. Die frühzeitige Identifizierung des externen Prüfers reduziert sowohl die Kosten als auch die Vorlaufzeit des Verifizierungsprozesses.

Die CSRD und die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D)

Die CSRD sollte nicht isoliert von der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D, Richtlinie 2024/1760/EU) gelesen werden. Während die CSRD sich auf die Offenlegung konzentriert, konzentriert sich die CS3D auf das Handeln. Zusammen schaffen diese beiden Richtlinien einen umfassenden ESG-Governance-Rahmen.

Bei BMC begleiten wir Unternehmen durch jede Phase der CSRD-Vorbereitung und Berichterstattung, von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis zur externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Sehen Sie unsere ESG- und Nachhaltigkeitsleistungen.

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