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BOE-A-2026-2888 ·9. Februar 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen ab 10 Mitarbeitern: 3 Monate Frist zur Umstellung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bis 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Das Gesetz 5/2025 ändert das Dekret-Gesetz 2/2014 und legt eine neue Frist von 3 Monaten für die Umstellung der Arbeitszeiterfassung auf ein elektronisches Format fest. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld von maximal 7.500 EUR pro Arbeitnehmer verhängt. Die Änderung betrifft Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten, unabhängig vom Sektor (Art. 4).

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern müssen die Arbeitszeiterfassung auf ein elektronisches Format umstellen (art. 4)
  2. Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung (art. 4.2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con 10 o más trabajadores
  • Independientemente del sector

art. 4

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 4

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern wird eine Frist von 3 Monaten zur Umstellung der Arbeitszeiterfassung auf ein elektronisches Format festgesetzt (Art. 4). Verstöße ziehen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer nach sich. Die Steuerbehörden können die Überprüfung der Aufzeichnungen verlangen. Das Sanktionsrisiko ist unmittelbar und pro nicht ordnungsgemäß erfasstem Arbeitnehmer quantifizierbar.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Adaptar el registro de jornada a formato electrónico art. 4 3 meses desde entrada en vigor
Verificar el cumplimiento de la norma por cada trabajador art. 4.2

Zeitlinie

2026-02-09pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (disposición final 3)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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