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BOE-A-2026-14762 ·8. Juli 2026 ·Königliches Dekret Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Viehbetriebe: 30 Tage Frist zur Aktualisierung des Registers für Reproduktionsprodukte oder Sanktionen bis zu 1.500 EUR pro Produkt

Durch den Königlichen Erlass 536/2026 wird der RD 429/2022 geändert, um eine Frist von 30 Tagen für die Aktualisierung des Registers für Reproduktionsprodukte im Viehbestand festzulegen. Unternehmen müssen jedes vermarktete Produkt gemäß dem neuen Format in Anhang I registrieren. Die Sanktion bei Nichteinhaltung beträgt 1.500 EUR pro nicht registriertem Produkt (Art. 9).

In 2 Punkten

  1. 30-Tage-Frist zur Aktualisierung des Registers für Reproduktionsprodukte (art. 9)
  2. Sanktion von bis zu 1.500 EUR pro nicht registriertem Produkt (art. 9)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que comercialicen productos reproductivos ganaderos
  • Incluidas en actividades de recolección, producción, transformación, almacenamiento o distribución

art. 2

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que tengan establecimientos dedicados a productos reproductivos ganaderos

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con actividades de comercialización de productos reproductivos ganaderos

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Für Viehbetriebe, die Reproduktionsprodukte vermarkten, wird eine Frist von 30 Tagen zur Aktualisierung ihrer Register auferlegt, andernfalls drohen Sanktionen von bis zu 1.500 EUR pro Produkt (Art. 9). Die Gesundheitsbehörden können die Konformität durch Audits überprüfen. Das Risiko der Nichteinhaltung steigt bei Operationen mit hoher Produktrotation.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar registros de trazabilidad de establecimientos y movimientos de productos reproductivos art. 2 3 meses desde la entrada en vigor

Zeitlinie

2026-07-08pubVeröffentlichung im BOE
2026-07-09vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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