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TERCER CONVENIO COLECTIVO DEL SECTOR DE TÉCNICOS SUPERIORES DE EDUCACIÓN IN…

Regional · Aragón · In Kraft

Tarifvertrag für die Autonome Gemeinschaft Aragón, der für Unternehmen, Verbände und Einrichtungen gilt, die die Unterstützung von Drei-Jahr-Klassen im zweiten Zyklus der frühkindlichen Bildung sowie für Frühschulungsklassen in öffentlichen Schulen leisten, und für die dort tätigen Tarifbeschäftigten.

Bezeichnungen der Tarifverträge, Berufsgruppen und Zeilen der Entgelttabellen erscheinen auf Spanisch: Sie sind der amtliche Text, so wie er im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Alles Übrige auf dieser Seite ist auf Deutsch.

Kenndaten

Kennziffer
72100045012013
Ebene
Regional
Gebiet
Aragón
Arbeitsbehörde
Aragón
Branche
Bildung
Status
In Kraft
Laufzeit
1. Sept. 2022 bis 31. Aug. 2027
Erste Registrierung
24. Juli 2013
Letzter Registereintrag
3. Apr. 2025
Letzte Lohnrevision
20. März 2025

Amtlicher Text · BOA

Registerverlauf

Wischen Sie die Tabelle seitlich, um alle Spalten zu sehen.

Eintrag Veröffentlicht Laufzeit Text
Tarifvertrag (Neuer Text) 3. Apr. 2025 1. Sept. 2022 – 31. Aug. 2027 BOA
Automatische Lohnrevision TABELLEN 20. März 2025 1. Sept. 2022 – 31. Aug. 2027 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 20. März 2025 1. Sept. 2022 – 31. Aug. 2027 ohne Link
Tarifvertrag (Neuer Text) 11. Mai 2018 1. Sept. 2018 – 31. Aug. 2022 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 2. Apr. 2018 1. Sept. 2018 – 31. Aug. 2022 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 2. Apr. 2018 1. Sept. 2018 – 31. Aug. 2022 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 2. Apr. 2018 1. Sept. 2018 – 31. Aug. 2022 ohne Link
Kündigung 11. Apr. 2016 22. Mai 2013 – 22. Mai 2016 ohne Link
Abgeleitete Vereinbarungen 21. Juli 2014 22. Mai 2013 – 22. Mai 2016 ohne Link
Änderung 16. Jan. 2014 22. Mai 2013 – 22. Mai 2016 ohne Link
Tarifvertrag 24. Juli 2013 22. Mai 2013 – 22. Mai 2016 ohne Link

Im Vergleich zum Arbeitnehmerstatut

Ein Tarifvertrag verbessert die Mindeststandards des spanischen Arbeitnehmerstatuts (ET), er verschlechtert sie nie (Art. 3.1.c und 85.1 ET). Das lässt sich anhand der Registerdaten abgleichen.

Jahresarbeitszeit Nicht im Register Art. 34.1 ET
Gesetzliches Minimum
2080 Std./Jahr (40 Std./Woche im Durchschnitt)
Dieser Tarifvertrag
nicht erfasst

Das Register veröffentlicht die Jahresarbeitszeit dieses Tarifvertrags nicht. Sie steht im im Amtsblatt veröffentlichten Text.

Gesetzliche Mindeststandards, die dieser Tarifvertrag einhalten muss
Höchstarbeitszeit 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt (2080 Std./Jahr) Art. 34.1 ET
Tägliche Arbeitszeit Höchstens 9 reguläre Stunden pro Tag, sofern keine unregelmäßige Verteilung vereinbart ist Art. 34.3 ET
Ruhezeit zwischen Arbeitstagen 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Art. 34.3 ET
Wöchentliche Ruhezeit 1,5 ununterbrochene Tage pro Woche, über Zeiträume von bis zu 14 Tagen ansammelbar Art. 37.1 ET
Urlaub 30 Kalendertage pro Jahr, nicht durch Geld ersetzbar Art. 38.1 ET
Überstunden Höchstens 80 pro Jahr, ohne Fälle höherer Gewalt und durch Freizeit ausgeglichene Stunden Art. 35.2 ET
Entgelt Das des anwendbaren Tarifvertrags, in keinem Fall unter dem geltenden spanischen Mindestlohn (SMI) Art. 27 ET

Wozu sich diese Analyse nicht äußern kann

Das Register veröffentlicht Registerdaten. Diese Punkte stehen im Text des Tarifvertrags und müssen dort nachgelesen werden:

  • Urlaubstage und ihre zeitliche Lage (Art. 38 ET)
  • Bezahlte Freistellungen über das gesetzliche Minimum hinaus (Art. 37.3 ET)
  • Arbeitgeberzuschuss bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
  • Betriebszugehörigkeit: Drei- und Fünfjahreszulagen und ihre Obergrenzen
  • Kündigungsfrist, Probezeit und Eingruppierung
  • Überstundenregelung und Ausgleich (Art. 35 ET)

Registerdaten aus REGCON (spanisches Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft). Maßgeblich ist der in seinem Amtsblatt veröffentlichte Text. Dieses Datenblatt ersetzt nicht die Lektüre des Tarifvertrags.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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