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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht-Compliance: Gleichstellungspläne, Protokolle und Homeoffice

Gleichstellungspläne, LGBTQ+-Protokoll, Entgeltregister, Homeoffice und Arbeitszeiterfassung. Vollständige Compliance im Arbeitsrecht.

500+
Gleichstellungspläne erstellt
100%
Compliance garantiert
98%
Audits ohne Beanstandungen
25+
Jahre Erfahrung

BMC entwirft und implementiert das Arbeitsrecht-Compliance-Framework Ihres Unternehmens, damit Sie alle regulatorischen Pflichten erfüllen, bevor die Arbeitsinspektion erscheint. Vom Arbeitsrecht-Compliance-Audit über den Gleichstellungsplan, das Belästigungs-Protokoll und die Homeoffice-Politik: garantierte Compliance.

Diagnose und Compliance

Pflichtrichtlinien

  • Gleichstellungsplan: Gestaltung, Verhandlung, Registrierung und Überwachung für Unternehmen mit 50+ Mitarbeitern.
  • Belästigungs-Protokoll: Pflicht-Protokoll gegen sexuelle und geschlechterbezogene Belästigung für alle Unternehmen.
  • Homeoffice-Politik: Individuelle Homeoffice-Vereinbarungen gemäß Gesetz 10/2021 und Regeln zur digitalen Abschaltung.
Unsere Leistungen

Fachgebiete

Arbeitsrechtliche Compliance und Gleichstellung

Gleichstellungspläne, Belästigungsprotokolle, Homeoffice und regulatorische Compliance.

Haben Sie eine Transaktion in Arbeit oder in Prüfung?

Kostenlose Erstberatung mit unserem Beraterteam.

Methodik

Unser Ansatz

Diagnose

Arbeitsrecht-Compliance-Audit und Identifizierung von Lücken.

Design

Erstellung von Plänen, Protokollen und Richtlinien für das Unternehmen.

Implementierung

Einführung mit interner Schulung und Kommunikation.

Pflege

Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung bei Gesetzesänderungen.

Warum wir?

Was uns unterscheidet

Zertifizierte Spezialisten

Team mit Zertifizierung in Gleichstellung und betrieblichem Arbeitsschutz.

Maßgeschneiderte Pläne

Jeder Plan auf die Besonderheiten des Sektors und Unternehmens zugeschnitten.

Compliance garantiert

Protokolle von der Arbeitsinspektion und öffentlichen Stellen validiert.

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Unser Team

Die Fachleute, die diesen Bereich leiten

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ein Gleichstellungsplan ist für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern Pflicht, wobei alle Betriebe in Spanien gezählt werden. Die Pflicht umfasst die Bildung des Verhandlungsausschusses, die Situationsanalyse, den Plan selbst und seine Registrierung im REGCON. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern kann er durch Tarifvertrag gefordert sein. Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern von bis zu 225.018 € im Höchstmaß führen.
Ja. Das Protokoll gegen sexuelle und geschlechterbezogene Belästigung ist für alle Unternehmen Pflicht, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, gemäß OG 3/2007. Das Mobbing-Protokoll hat keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen, aber seine Abwesenheit verschlimmert die Arbeitgeberhaftung bei einer Beschwerde. BMC entwirft Protokolle, die beide Typen abdecken und den Kriterien der Arbeitsinspektion entsprechen.
Gesetz 10/2021 über Fernarbeit verlangt, dass die individuelle Vereinbarung folgendes enthält: Inventar der vom Unternehmen bereitgestellten Ausstattung, Kostenerstattung (Strom, Internet usw.), Arbeitszeiten und Verfügbarkeitsregeln, üblicher Homeoffice-Standort, Prozentsatz Homeoffice/Präsenz, Datenschutzanweisungen und Aktivitätskontrollmittel. Die Vereinbarung muss vor Beginn der Heimarbeit unterzeichnet werden, nicht danach.
Ein Gehaltsaudit ist für Unternehmen mit einem Gleichstellungsplan (50 oder mehr Mitarbeiter) Pflicht und muss im Rahmen der Planausarbeitung durchgeführt werden. Es besteht aus der Bewertung der Arbeitsplätze, der Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit und der Ursachen dieser Unterschiede. Es muss bei jeder Überarbeitung des Gleichstellungsplans aktualisiert werden (maximal alle 4 Jahre, sofern kein kürzerer Zeitraum vereinbart).

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