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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Subrogación von Rechten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 13 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Um das Regime der steuerlichen Neutralität in Anspruch nehmen zu können, muss die Transaktion gemäß dem Gesetz über Strukturänderungen erfolgen und auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen, ohne dass Betrug oder Steuerhinterziehung das Hauptziel darstellt. Bei der Einbringung von Betriebszweigen muss das Vermögen eine autonome wirtschaftliche Einheit bilden, die in der Lage ist, aus eigenen Mitteln zu wirtschaften. Im Bereich der Mehrwertsteuer (IVA) ist die Übertragung nicht steuerpflichtig, wenn eine Gesamtheit von Vermögensgegenständen übertragen wird, die eine autonome wirtschaftliche Einheit bilden.

Die Position der DGT bleibt im Laufe der Zeit konstant und konzentriert sich auf die Anforderung gültiger wirtschaftlicher Gründe und das Fehlen von Betrug. Im Laufe der Auskünfte wurde die Definition der autonomen wirtschaftlichen Einheit für die Anwendung der steuerlichen Neutralität sowohl in der Körperschaftsteuer (IS) als auch in der Mehrwertsteuer (IVA) verstärkt.

Wendepunkte

  1. V0054-18

    Präzisiert, dass die Einbringung eines Betriebszweigs voraussetzt, dass das Vermögen eine wirtschaftliche Einheit bildet, die in der Lage ist, aus eigenen Mitteln zu operieren.

  2. V0885-23

    Unterscheidet die Anwendung des Umtauschregimes gegenüber dem Regime der Sacheinlagen je nach dem Prozentsatz der erworbenen Stimmrechte.

Analyse auf Grundlage von 13 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

13
V2129-22 11. Okt. 2022

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, sofern wirtschaftliche Gründe vorliegen und keine rein steuerliche Absicht verfolgt wird

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesmotivos económicos válidosbases imponibles negativassucesión a título universalsubrogación de derechos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 84
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1828-18 22. Juni 2018

Fusionsübernahmen können unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen und sind unter bestimmten Bedingungen von der Grunderwerbsteuer befreit

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesmotivos económicos válidosbases imponibles negativassubrogación de derechosreestructuración societaria LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 84.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1879-14 14. Juli 2014

Sonderregime für Fusionen anwendbar, wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesmotivos económicos válidosbases imponibles negativasreorganización empresarialsubrogación de derechos TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 83.1TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 84
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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