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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Teilweiser Rückzug — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Leistungen aus Pensionsplänen gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und müssen in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Wenn sie in Form eines Kapitalbetrags ausgezahlt werden, ist es möglich, den Abzug von 40 % auf die bis zum 31. Dezember 2006 geleisteten Beiträge anzuwenden. Dieser Abzug kann jedoch nur einmal für Leistungen angewendet werden, die aus demselben Ereignis resultieren, wobei es dem Steuerpflichtigen gestattet ist, das Jahr der Anwendung zu wählen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Natur der Leistungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit konstant. Es wurde wiederholt bekräftigt, dass der Abzug von 40 % für Beiträge vor 2006 pro Ereignis einmalig ist, selbst wenn mehrere teilweise Rückzüge in Form von Kapital erfolgen.

Wendepunkte

  1. V1602-24

    Stellt klar, dass bei mehreren teilweisen Kapitalrückzügen aufgrund desselben Ereignisses der Abzug von 40 % nur auf einen davon anwendbar ist.

Analyse auf Grundlage von 8 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V0324-25 18. März 2025

40 %-Reduzierung bei Rentenplanentnahmen nur einmalig anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
régimen transitorioreducción del 40%contingencia de jubilaciónprestación en forma de capitalrendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a) 3.ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 12
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1602-24 1. Juli 2024

40 %-Minderung bei Kapitalauszahlungen: Nur einmalig pro Rentenereignis anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajorégimen transitorioprestación en forma de capitalcontingencia de jubilaciónreducción del 40% LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a) 3.ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 12
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0588-24 9. Apr. 2024

40 %-Reduzierung bei Kapitalabfindungen: Nur einmalig pro Rentenplan anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajoprestación en forma de capitalcontingencia de jubilaciónrégimen transitorioreducción del 40 por ciento LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a) 3.ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 12
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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