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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Negative Einkünfte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 27 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Negative Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die aus einem Steuerkonsortium ausscheiden, werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen, sofern die Anforderungen der Artikel 21.1 und 21.3 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) erfüllt sind; hierfür muss eine dauerhafte außerbuchhalterische Anpassung vorgenommen werden. Im Falle einer Liquidation ist der negative Ertrag aus der Differenz zwischen dem Marktwert der erhaltenen Wirtschaftsgüter und dem steuerlichen Wert der Beteiligung abzugsfähig, muss jedoch um die in den zehn Jahren vor der Auflösung erhaltenen Dividenden gemindert werden.

Die Position der DGT hat sich von der Behandlung der Nichtabzugsfähigkeit negativer Einkünfte im Ausland (V0110-14) hin zu einer präzisen Definition der Behandlung negativer Einkünfte bei Übertragungsgeschäften und dem Ausscheiden aus Steuerkonsortien entwickelt. Die Anwendung dauerhafter außerbuchhalterischer Anpassungen zur Vermeidung der Einbeziehung negativer Einkünfte in spezifischen Übertragungsfällen (V2814-21) hat sich gefestigt, und die Abzugsregeln in Liquidationsprozessen wurden präzisiert (V0552-26).

Wendepunkte

  1. V2814-21

    Legt fest, dass negative Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen nicht einbezogen werden, wenn die Anforderungen der Artikel 21.1 und 21.3 des LIS erfüllt sind, was eine dauerhafte außerbuchhalterische Anpassung erfordert.

  2. V0552-26

    Präzisiert, dass der negative Ertrag aus der Differenz zwischen dem Marktwert der erhaltenen Wirtschaftsgüter und dem steuerlichen Wert der Beteiligung bei einer Liquidation abzugsfähig ist, unter der Bedingung einer Minderung durch die in den zehn vorangegangenen Jahren erhaltenen Dividenden.

Analyse auf Grundlage von 23 der 27 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2434-22 24. Nov. 2022

Verlustabschreibungen auf steuerbefreite Beteiligungen sind nicht abzugsfähig

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deterioro de valoresrentas negativasexención de dividendostransmisión de participacionesextinción de sociedad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2620-19 25. Sept. 2019

Veräußerungsverluste bei Anteilsübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen: Bewertung zum Marktwert und Abzugsfähigkeit nach Konzernzugehörigkeit

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
valor de mercadoentidades vinculadasgrupo de sociedadesrentas negativastransmisión de participaciones LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.10LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1954-15 19. Juni 2015

Verlustvortrag bei der Veräußerung von Beteiligungen innerhalb eines Unternehmenskonzerns wird bis zum Ausscheiden aus dem Konzern aufgeschoben

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscalrentas negativastransmisión de participacionesgrupo mercantileliminaciones pendientes de incorporación TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 15
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0772-15 10. März 2015

Die Auflösung einer Tochtergesellschaft erzeugt bei der Muttergesellschaft Einkünfte, die durch im Konzern verrechnete negative Steuerbescheide zu mindern sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscalrentas negativassociedad dominantesociedad dependienteextinción de sociedad TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 7.1.aTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 15.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0152-15 19. Jan. 2015

Kein Abzug von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten seit 2013 möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
establecimiento permanenterentas negativasbase imponibleexencióndeducción TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 14.1TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 22
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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